Anlass der Überarbeitung des Merkblatts ES.02 nach nur einem Jahr war die neuerliche GEG-Novelle des letzten Jahres, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese landläufig als „Heizungsgesetz“ bezeichnete Novelle betrifft in erster Linie Änderungen zur Anlagentechnik. Das GEG verlangt nun für die Inbetriebnahme neuer Heizungsanlagen den Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien.
Inhaltlich neu oder geändert sind in dem neuen Merkblatt:
Neben den schon genannten Organisationen Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH (IBH) und Institut für Fenstertechnik (ift) haben der Bundesverband Flachglas (BF), der Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz, die Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) sowie Tischler Schreiner Deutschland an dem Merkblatt ES.02 mitgearbeitet.
Bezug: Das VFF-Merkblatt ES.02: 2024-02 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Publikationen / Shop“ unter „VFF-Merkblätter – materialspezifische Themen“ in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „ES.02“ eingeben, komplettiert sich automatisch) oder unter vffshop.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 34,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein personalisiertes Exemplar kostenlos und verfügen über einen kostenfreien Zugang zu vff-wissen.de. Sammelbestellungen ab 50 Stück zum Sonderpreis auf Anfrage.
Grafik „ES.02_2024“ (Grafik: VFF)
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