Der Weg zum RAL Gütezeichen Montage

Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage

Die anschließenden Untermenüs informieren Sie über die Möglichkeiten, das RAL-Gütezeichen Montage zu erwerben. Je nach betrieblichem Hintergrund sind die Zugänge zu diesem RAL-Gütezeichen unterschiedlich ausgestaltet.

Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage (pdf download).

  • Der Weg zum GZ Montage als Montagebetrieb
  • Der Weg zum Gütezeichen Montage für Hersteller
  • Der Weg zum GZ Montage für Nachunternehmer
  • Anforderungen an den Montage-Verantwortlichen
  • Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage als selbständiger Montagebetrieb

    Folgende Schritte sind notwendig, damit das RAL-Gütezeichen Montage geführt werden kann.

     

    Schritt 1 Mitgliedschaft

    Die Grundlage stellt ein erfolgter sowie genehmigter Antrag auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. dar.

     

    Schritt 2 Schulung und Prüfung

    Im Rahmen von Schulungen und Prüfungen sind weitere Kriterien zu erfüllen: 

    • Schulung eines Montageverantwortlichen mit Erarbeitung gebräuchlicher Montagedetails     
    • Innerbetriebliche Unterweisung
    • Aufbau und regelmäßige Durchführung einer Eigenüberwachung mit prüffähiger Dokumentation
    • Ausschließliche Verwendung gütegesicherter Produkte (Kennzeichnung durch den Hersteller)
    • Montageplanung, Baustellenüberwachung, Erstprüfung durch das ift Rosenheim sowie Anfertigung eines Übergabeprotokolls für den Bauherrn
    • Regelmäßige Fremdüberwachung durch Prüfer des ift Rosenheim bei Mitbenutzung durch den Gütebetrieb

     

    Schritt 3 Anerkennung

    Das RAL-Gütezeichen Montage darf verwendet werden und fortan als Bestandteil der eigenen Werbemaßnahmen dienen.

  • Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage als Hersteller

    Folgende Schritte sind notwendig, damit das RAL-Gütezeichen Montage geführt werden kann.

     

    Schritt 1 Mitgliedschaft

    Die Grundlage stellt ein erfolgter sowie genehmigter Antrag auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. dar.

     

    Schritt 2 Schulung und Prüfung

    Im Rahmen von Schulungen und Prüfungen sind weitere Kriterien zu erfüllen:

    • Schulung des Betriebes mit Vorbereitung auf die Systemprüfung: u.a. Mustersystembeschreibung, Ausbildung eines Güteprüfers für die Qualitätssicherung, Ausbildung eines Montage-Verantwortlichen für die Betreuung und Überwachung eigener oder fremder Monteure
    • Durchführung einer Systemprüfung mit Bauteilprüfung
    • Einrichtung der Betriebsabläufe und Produktionsverfahren entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen
    • Erstüberwachung durch Güteprüfer des ift Rosenheim
    • Güteprüfung und Abnahme der Produktmontage auf der Prüfbaustelle 
    • Vergabe des RAL Gütezeichens nach erster mängelfreier Regelüberwachung

     

    Schritt 3 Anerkennung

    Das RAL-Gütezeichen Montage darf verwendet werden und fortan als Bestandteil der eigenen Werbemaßnahmen dienen.

  • Der Weg zum RAL-Gütezeichen Montage als Nachunternehmen

    Folgende Schritte sind notwendig, damit das RAL-Gütezeichen Montage geführt werden kann.

     

    Schritt 1 Grundlage

    Das Nachunternehmen arbeitet mit einem Hersteller zusammen, welcher bereits selbst alle Voraussetzungen der Montage erfüllt und das RAL-Gütezeichen Montage führen darf.

     

    Schritt 2 Prüfung und Schulung

    Im Rahmen von Schulungen und Prüfungen sind weitere Kriterien zu erfüllen: 

    • Das Nachunternehmen ernennt einen Montageverantwortlichen, welcher darauffolgend durch den gütegesicherten Hersteller geschult wird.
    • Aufbau einer Eigenüberwachung im Nachunternehmen. Zudem werden die zur Baustellenprüfung gehörenden Montagedetails zur Prüfung beim Hersteller eingereicht.
    • Es erfolgt die Abnahme einer Montagebaustelle durch den Hersteller.

     

    Schritt 3 Anerkennung

    Der Hersteller stellt dem Nachunternehmen eine von der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. gegengezeichnete Urkunde aus. Das RAL-Gütezeichen Montage darf in Verbindung mit dem Hersteller verwendet werden und fortan als Bestandteil der eigenen Werbemaßnahmen dienen. 

     

    Schritt 4 Nachbetreuung

    Der Hersteller überprüft mindestens einmal pro Jahr die Eigenüberwachung und Dokumentation des Nachunternehmens und kontrolliert zudem eine seiner Baustellen.

  • Anforderung an den Montageverantwortlichen

     

    Schulung der Montageverantwortlichen

    Von der herstellenden Firma oder dem Montageunternehmen ist ein für die Montage verantwortlicher Leiter zu benennen. Dieser Montageverantwortliche wird in einem Seminar, ausgerichtet durch die Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V., geschult. Bei Mitbenutzung des Gütezeichens eines Herstellers kann die Schulung durch den Hersteller erfolgen. Wechselt der Montageverantwortliche den Betrieb, erlischt seine Stellung als Montageverantwortlicher bei der Gütegemeinschaft. Weiterhin ist die Stellung innerbetrieblich nicht übertragbar.

     

    Aufgaben des Montageverantwortlichen

    Eine Aufgabe für den Montageverantwortlichen ist die Schulung der Montagemitarbeiter ggf. der Monteure von Handelspartnern (nur bei Mitbenutzung des RAL-Gütezeichens Montage durch Herstellerbetriebe). Hilfestellung geben hier die beurteilten Anschlussdetails und die in den Montageseminaren verteilten Unterlagen. Die Durchführung der Schulung der Monteure ist der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. anzuzeigen und Teilnehmerlisten sind einzureichen. Außerdem obliegt dem Montageverantwortlichen die Organisation und der Nachweis der Eigenüberwachung. Wechselt ein geschulter Monteur den Betrieb, erlischt seine Stellung als geschulter Monteur der Gütegemeinschaft.

     

    Eigenüberwachung

    Die Aufnahme der Eigenüberwachung erfolgt über die Dokumentation in den Auftragsunterlagen „Montageplanung“ (kann über festgelegte Standards optimiert werden, Abweichungen sind detailliert darzustellen) sowie über das „Übergabeprotokoll”. Die Eigenüberwachung umfasst mehrere Schritte:

    • Der für die Baustelle verantwortliche Aufmesser ggf. Montageleiter hat zu jeder Baustelle die Montagedetails festzulegen und in den Auftragsunterlagen festzuhalten (Montageplanung).
    • Die Monteure sind entsprechend dieser Planung zu unterweisen. Dazugehörige Unterlagen/Informationen zur Ausführung und zum Material sind mitzugeben.
    • Über jede Baustelle ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen und vom Auftraggeber oder dessen Vertreter gegenzuzeichnen.
    • Entsprechend dem Stichprobenplan ist ein detailliertes Montageprotokoll zu erstellen.
    • Die Protokolle sind im Betrieb auszuwerten und zu sammeln.
    • Der Montageverantwortliche muss mindestens einmal pro Jahr jede geschulte Montagegruppe, die eine gütegesicherte Montage ausführt, überwachen und ein Besuchsprotokoll erstellen. Bei Mängelfeststellungen sind diese zu beheben und anschließend im Protokoll zu vermerken.

     

    Protokoll „Montageprotokoll“

    Als Kontrolle und zur Gegenprüfung zwischen der Montageplanung und der Montageausführung ist - entsprechend einem festzulegenden Stichprobenplan – dieses Dokument vom jeweiligen Monteur und mindestens einmal im Jahr vom Montageverantwortlichen auszufüllen. Zur statistischen Auswertung der Montage-Ausführungsqualität reichen erfahrungsgemäß 5 aus 100 Fenstern zur Beurteilung aus.

     

    Protokoll „Übergabeprotokoll“

    Dieses Protokoll dient als Dokumentation gegenüber dem Bauherrn und zum Nachweis der durchgeführten Montagen an sich (auch der Werbeaspekt fließt hier ein).

     

    Fremdüberwachung

    Fremdüberwachung von Gütezeicheninhabern durch Gütegemeinschaft/Prüfinstitut (Hersteller oder Montagebetriebe, die ein eigenes RAL-Gütezeichen von der Gütegemeinschaft haben).

    Der beauftragte Güteprüfer prüft die im Betrieb vorhandene Dokumentation (Übergabe- und Montageprotokolle) zur durchgeführten Eigenüberwachung und stichprobenartig für einzelne Baustellen die Montageplanung.

    Fremdüberwachung von Nachunternehmern durch den Güte-Hersteller / Mitbenutzung des RAL-Gütezeichen Montage

    Der Montageverantwortliche (Güte-Hersteller) prüft die im Montagebetrieb vorhandene Dokumentation (Übergabe- und Montageprotokolle) zur durchgeführten Eigenüberwachung und stichprobenartig für einzelne Baustellen die Montageplanung.