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29|01|2024

Neues Antragsverfahren: Erst Vertrag, dann Förderantrag Der VFF-Förderservice bietet klare Vorteile

Frankfurt am Main, 29. Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderrichtlinie für die BEG Zuschussförderung. Dabei hat sich auch eine gravierende Änderung in der Förderbeantragung er-geben: Bei der BAFA-Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen sein. Mögliche Bauherren müssen sich daher vor Antragstellung konkret für ein Sanierungsangebot in Umfang und Termin verbindlich entschieden haben. Erst dann kann die Förderung beantragt werden! Bisher musste dagegen zunächst über einen externen Energieeffizienzexperten (EEE) der Förderantrag gestellt und genehmigt werden. Erst dann konnte der Kunde beauftragen und ggf. sogar noch andere Angebote einholen. „Unser vereinfachtes Antragsverfahren, in dem der Fensterbauer selber den Liefer- oder Leistungsvertrag schließen und gleich den Förderantrag inklusive Genehmigung durch einen Energieeffizienzexperten (EEE) stellen kann, ist also jetzt ein echter Vorteil“, betont Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster und Fassade (VFF).

VFF-Mitglieder können das vereinfachte Verfahren im Angebot des VFF Förderservice unter vff-foerderservice.de kostenlos nutzen, indem sie sich formlos registrieren. Für Fachhandelspartner, die nicht VFF-Mitglied sind, aber von VFF-Mitgliedern beliefert werden, kostet das Verfahren pauschal 350 € pro Jahr. Aber auch den Branchenunternehmen, die jetzt neu VFF-Mitglied werden, steht das Angebot sodann kostenlos zur Verfügung. „In der gegenwärtigen Situation der Baukrise ist die Möglichkeit, kostenfrei auf Tausende Förderprogramme zugreifen zu können und den Kunden direkt die passenden Förderangebote zu vermitteln, ein kaum abzuschätzender Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder“, so Frank Lange. „Für Nichtmitglieder ist es zugleich ein mächtiger Anreiz, Mitglied zu werden, und für uns als Verband bietet sich damit die Chance, durch die Gewinnung von neuen Mitgliedern noch effizienter und umfangreicher die Branche und unsere Mitgliedsunternehmen zu vertreten!“

Zu diesem Angebot bietet der VFF Info-Webinare an: am 16. Februar 2024 und am 15. März jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr. Anmelden können Sie sich unter www.window.de, dann weiter zu „Veranstaltungen“.

 

Grafik „VFF-Förderservice“: Unter www.vff-foerderservice.de finden Sie alle Informationen und Angebote zum Antragsverfahren für Fördermittel. Das dort zum Download angebotene Antragsformular wurde komplett überarbeitet, zudem gibt es dort ebenfalls zum Download unter „Informationen neue BAFA Förderung zum 1. Januar 2024“ ergänzende Hinweise und Formulierungshilfen. (Grafik: VFF)

QR-Code „YouTubeFördererklärung“ und Grafik „ScreenshotFördererklärung: Ein Schritt-für-Schritt Erklärvideo zum Antragsverfahren finden Sie hier auf YouTube. (Grafik: VFF)

 

Pressekontakt:

Dr. Peter Christian Lang

Verband Fenster + Fassade (VFF)

Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 95 50 54-28, Fax: 069 / 95 50 54-11

E-Mail: pr@window.de

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29|01|2024

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