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VOB und Recht

VOB & Recht

Wir fördern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieder durch fachlich kompetente Leistungspakete zum Thema VOB und Recht. Dazu gehören

  • Kostenfreie Erstberatung und anwaltliche Hilfe bei Problemen in Baurechtsthemen
  • Veröffentlichungen (z.B VOB-Merkblätter) und aktuelle Informationen (z.B. Newsletter VOB und Recht) mit branchenrelevanten Sachverhalten und Urteilen
  • Grundlagen-, Aufbau- und Expertenseminare sowie Fachtagungen für Anfänger, Fortgeschrittene, Spezialisten und Entscheidungsträger
  • Spezialschulungen VOB und Recht zu branchenrelevante Entwicklungen
  • Firmenspezifische Inhouse-Schulungen VOB und Recht
  • Sitz im DVA (Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen)

Aktuelle Veranstaltungstermine für VOB und Recht:

Alle Veranstaltungen des VFF finden sie hier

Aktuelles zu VOB und Recht:

2023/03:  Expertenseminar / Workshop VOB und Recht - „Abrechnung von entfallenen Leistungspositionen“

Der VFF organisierte das Expertenseminar / Workshop VOB und Recht - „Abrechnung von entfallenen Leistungspositionen“ am 21. März 2023 im Schüco-Showroom in Frankfurt. Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch von der Hochschule Bochum und KKP Ingenieure vermittelte im Rahmen des Tagesseminars / Workshops mit dem Programmpunkt „Einführung und Grundlagen“ das theoretische Basiswissen und mit „Anwendung und Beispiele“ im Workshopcharakter den Praxisbezug. Die Teilnehmer konnten dazu auch "eigene Fälle" einreichen, die dann im Workshop detailliert behandelt und berechnet werden können.

2023/02: VFF-Stellungnahme zur Konsultation zur Reform der öffentlichen Vergabe des BMWK.

Der VFF hat sich im Rahmen der Arbeit des VFF-Ausschusses "VOB und Recht" mit einer ausführlichenStellungnahme an den derzeitigen Konsultationen zur Reform der öffentlichen Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt. Der VFF setzte damit ein klares Statement für die Bedürfnisse unserer Branche zu diesem wichtigen Thema.

2023/01: Grundlagenseminar VOB und Recht

Der VFF organisierte innerhalb seiner Nachwuchsförderung und Grundlagenschulung das Grundlagenseminar VOB und Recht am 25. Januar 2023 im InterCity Hotel Frankfurt Airport. Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Jörg Teller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) informierte in seinem Vortrag über den Abschluss und die Durchführung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB. Er ging auch auf die baurechtlichen Konsequenzen aus dem Ukraine-Krieg und auf die digitale Kommunikation am Bau ein.

Alle branchenrelevanten Nachrichten des VFF zum Baurecht seit 2016 finden Sie chronologisch unten im Ordner "Aktuelles VOB und Recht"

  • Seminare
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  • Fachtagung
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  • Ausschuss
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  • Erstberatung
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  • Publikationen
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  • Mitgliederinformationen
    VOB und Recht
  • Aktuelles
    VOB und Recht
  • SMNG Rechtsanwalts-
    gesellschaft mbH
  • Seminare VOB & Recht

    Mit dem Gesamtkonzept aus Online-Basis-, Grundlagen-, Aufbau, Expertenseminaren wird gezielt den Neueinsteigern bis hin zu den versierten Baurechtsexperten angepasste Veranstaltungsformate - online, präsent oder hybrid-  für den Bereich "VOB und Recht" angeboten.

    Wegen der COVID-19-Pademie führte der VFF 2020/21 das Online-Basisseminar VOB & Recht ein, um die Mitglieder auch in Zeiten von Kontaktreduktion gezielt schulen zu können. Beim Basisseminar werden die Inhalte des Grundlagenseminars nochmals konzentriert, um die Basics des Baurechts kompakt in 3 bis 4 Stunden vermitteln zu können.

    Mit dem Grundlagenseminar VOB & Recht nimmt der VFF seine selbst auferlegte Aufgabe der Nachwuchsförderung wahr und bietet den Teilnehmern einen einfachen Einstieg und ausreichenden Überblick in einem Tagesseminar über die Thematik VOB und Recht an. Erfahrene Baurechtler können mit dieser Schulung ihr Wissen aktualisieren und auffrischen. Mit anschaulichen Fällen und aktuellen Gerichtsurteilen wird eine große Praxisnähe geschaffen.  

    Das Aufbauseminar VOB & Recht bietet dem erfahrenen VOB-Interessenten relevante Themenschwerpunkte, auf die vertieft eingegangen wird. Für möglichst viel Praxisnähe werden in Workshops Fälle aus der Praxis in Teamarbeit aufgearbeitet, diskutiert und geklärt. So profitieren die Teilnehmer in den Diskussionen auch von den praktischen Erfahrungen der anderen.

    Mit dem Expertenseminar VOB & Recht möchte der VFF ab 2019 eine zusätzliche Stufe der Fortbildung schaffen und damit die Mitglieder besonders im Objektgeschäft unterstützen. Dabei wird ein Schwerpunktthema in dem Tagesseminar sehr ausführlich mit mehreren Vorträgen aus verschiedenen Blickrichtungen und je nach Thema auch mit einem Workshop behandelt. Schwerpunktthemen könnten Bauzeitenverlängerung, Vertragsablschuss, Building Information Modelling (BIM), etc sein. 

    Zu aktuellen, branchenrelevanten Entwicklungen (z.B. VOB 2016, Reform des Bauvertragsrechts in 2018) bietet der VFF bei Bedarf auch zusätzliche Seminare an, um die Mitglieder gezielt zu schulen.

    Der VFF bietet seinen Mitgliedern auch individuelle Inhouse-Schulungen VOB & Recht an. Das Konzept und die Inhalte von Inhouse-Schulungen  werden gezielt auf die Bedürfnisse und Wünsche der Mitgliedunternehmen angepasst. So können zielorientiert z.B. Partnerschulungen oder interne Schulungen für die Mitarbeiter durchgeführt werden. Ihr Ansprechpartner beim VFF, Herr Christoffel (Tel.: +49  151 42561225, E-Mail: christoffel @window .de ), erarbeitet gerne mit Ihnen zusammen Ihr passendes Konzept für eine effektive Inhouse-Schulung!  

     

     

  • 09|11|2022

    VFF-Fachtagung VOB und Recht am 3. November 2022: Schutz der Leistung und Entfallen von Leistungspositionen

    Frankfurt am Main, 9. November 2022. Mit den Themenkomplexen „Schutz der Leistung“ und „Entfallen von Leistungspositionen“ standen zwei typische Problemkreise aus der Bauphase im Fokus der VFF-Fachtagung „VOB und Recht“ am 3. November 2022 von 10.30 bis 16.00 Uhr im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen. „Juristische Fachtagungen haben immer eine leicht erhöhte Zugangsschwelle. Daran gemessen, sind wir mit rund 40 Teilnehmern sehr zufrieden“, resümierte Markus Christoffel, Experte des VFF in Baurechtsfragen und Leiter der Fachtagung. „Und dass wir mit der Wahl beider Themenblöcke richtig lagen, zeigte sich in den bemerkenswerten Fragen und den lebhaften Beiträgen aus der Teilnehmerrunde, die jeden Vortrag ergänzten.“

    Gleich zu Beginn erläuterte Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Baurechtskanzlei SMNG die rechtlichen Grundlagen des ersten Schwerpunktthemas „Schutz der Leistung“. Ausgehend von den Regelungen von BGB und VOB, machte Niemöller deutlich, wie die beiden Risikosphären von Auftraggeber und Auftragnehmer grundsätzlich definiert sind und wie die Verantwortungen im Bauablauf sind: So muss beispielsweise das Nachfolgegewerk das Vorgängergewerk schützen. An Beispielen der Rechtsprechung stellte Niemöller dann aber auch dar, wie schwierig im Einzelfall die Zuständigkeiten bestimmt werden können.

    Aus der Praxis und im Blick auf die „Möglichkeiten zur Vermeidung“ von Problemen rund um den Schutz der Leistung berichtete dann Lutz Krebbers von der Krebbers GmbH und Co. KG / Fenster- und Fassadentechnologie. Er betonte, dass gegenüber einer oft nicht leicht zu erreichenden Abnahme in vielen Fällen eine Zustandsfeststellung vor Ort einen guten Schutz vor späteren Schäden bildet. Krebbers plädierte für ein kluges Vorgehen („Bauherren mitnehmen“) in den oft schwierigen Auseinandersetzungen.

    Markus Christoffel ergänzte diesen Blick auf die praktischen Erfahrungen mit Beispielen aus der Erstberatung der VFF-Mitglieder und beleuchtete das Thema über den ganzen Zeitrahmen: Was vor der Ausführung zu beachten ist (beispielsweise schon in der Vergabephase oder bei Antransport und Lagerung) und was dann nach der Montage zu tun ist: Insbesondere empfahl Christoffel eine qualifizierte Kommunikation, eine aussagekräftige Dokumentation und eine geschulte Sensibilität für drohende Schäden.

    Wie man den Komplex „Schutz der Leistung“ sich weitgehend ersparen kann, war dann schließlich das Thema des VFF-Geschäftsführers Frank Lange, der die Vorteile der 2stufigen Montage mit einer Vorab-Montagezarge vorstellte, ein Verfahren, dass beispielsweise in Italien an der Tagesordnung ist. Der Einbau einer Vorab-Montagezarge im „nassen“ Baustadium ermöglicht die Verschiebung des eigentlichen Fenstereinbaus bis kurz vor die Fertigstellung. Die Erleichterungen bei späterem Fenstertausch / Sanierung bieten einen weiteren Vorteil der Vorab-Montagezarge, die sich über den Lebenszyklus eines Fensters hinweg damit auch wirtschaftlich rentiert.

    Auch zum zweiten großen Schwerpunktthema der Tagung „Entfallen von Leistungspositionen“ legte Prof. Christian Niemöller zunächst die baurechtliche Basis, indem er die aktuelle Rechtslage und obergerichtliche Rechtsprechungen vortrug. Er nannte die Toleranzen, klärte Begrifflichkeiten und wies auf die Rechtsprechung hin, dass eine entfallene Leistungsposition als Teilkündigung und nicht als Leistungsänderung verstanden werden kann.

    Den ausführlichen Hauptvortrag zum Schwerpunkt hielt unter dem Titel „Vergütung und Vergütungsanpassung bei Entfall/Reduktion von Leistungspositionen“ zum Abschluss dann Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch von der Hochschule Bochum und KKP Ingenieure. In einem breiten Überblick skizzierte Kattenbusch das Thema der Zuschlagskalkulation und die Rolle der Baustellengemeinkosten (BGK) und der allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Zudem verwies er darauf, dass die vorkalkulatorische Preisfortschreibung nicht mehr rechtens ist. Kattenbusch zeigte schließlich beispielhaft auf, wie und welche Leistungspositionen bei Entfall oder Reduktion von Leistungen Ausgleichsansprüche oder auch Kündigungsrechte auslösen.

     

    Foto „FT_VOB2022-11_Plenum“: Blick auf die Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 3. November 2022 (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Referenten“: Die Referenten der Fachtagung VOB und Recht: (von links) Lutz Krebbers, Prof. Christian Niemöller, Markus Christoffel, Prof. Dr. Kattenbusch und Frank Lange. (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Niemöller“: Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller (SMNG) erläuterte die jeweiligen rechtlichen Grundlagen der beiden Themenschwerpunkte der Fachtagung. (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Krebbers“: Wie man Probleme beim Schutz der Leistung beispielsweise durch Zustandsfeststellung vermeiden kann, war Thema von Lutz Krebbers (Krebbers GmbH und Co. KG / Fenster- und Fassadentechnologie). (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Christoffel“: Markus Christoffel, Baurechtsexperte, des VFF, führte nicht nur durch die Veranstaltung, sondern steuerte auch selber einen Beitrag aus der Beratungspraxis zum Schutz der Leistung bei. (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Lange“: Welche Vorteile die zweistufige Montage mit Vorabzargen nicht nur im Blick auf den Schutz der Leistung, sondern auch auf lange Sicht für die Sanierung bietet, trug VFF-Geschäftsführer Frank Lange vor. (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2022-11_Kattenbusch“: Wie im Rahmen der Kalkulation Ansprüche bei Entfall von Leistungspositionen geltend gemacht werden können, stellte bis in detaillierte Beispiele hinein Prof. Dr-Ing. Markus Kattenbusch (KKP Ingenieure) vor. (Foto: VFF)

     

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    04|11|2021

    VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Oktober 2021 Mängelhaftung und höhere Gewalt

    Frankfurt am Main, 4. November 2021. Mängelhaftung und höhere Gewalt waren die zentralen Themenschwerpunkte der VFF-Fachtagung „VOB und Recht“ am 28. Oktober 2021 von 10.30 bis 16.00 Uhr im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen. Beide Themenblöcke fanden, wie die lebendigen Diskussionen zeigten, viel Anklang bei den über 30 Teilnehmern der Präsenzveranstaltung.

    Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, bestritt den ersten Teil der Fachtagung mit dem Vortrag „Die Mängelhaftung – Aus Sicht des Richters“. An den Anfang stellte er die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch BGB und VOB/B und die unterschiedlichen Vertragstypen Kaufvertrag oder Werkvertrag. An konkreten Beispielen mangelhafter Fenster (Lackabplatzungen, „Krakelierungen“) brachte Manteufel im Folgenden alle wichtigen Fragestellungen bei der rechtlichen Beurteilung der Mängelhaftung zur Sprache. Er ging dabei unter anderem auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadensersatz, die Definition des Mangelbegriffs, die Bedeutung allgemein anerkannter Regeln der Technik und die Prüfungs- und Hinweispflicht ein, um nur einige der relevanten Gesichtspunkte seiner Erläuterungen zu nennen. Zum Schluss wies Manteufel dann auf eine neue Rechtsprechung hin, die keinen Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag mehr vorsieht. Und das heißt: „Der in Bauwerksmangel liegende Schaden kann ohne Mängelbeseitigung nicht nach den Mängelbeseitigungskosten bemessen werden.“ Die anschließende Diskussion veranschaulichte noch einmal die Komplexität der mit der Mängelhaftung verbundenen Rechtsfragen.

    Das Thema „höhere Gewalt“ ist nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sowie der verheerenden Flut- und Überschwemmungskatastrophen im Sommer verstärkt in den Fokus der Baubranche geraten. Rechtsanwalt Jörg Teller von der Baurechtskanzlei SMNG näherte sich der Frage „Corona und höhere Gewalt“ über die bau- und allgemeinrechtlichen Bestimmungen: „Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden konnte“. Die rechtliche Folge ist dann eine Fristverlängerung nach der Dauer der Behinderung. Obwohl aus baurechtlicher Sicht noch keine Urteile zu Corona und höhere Gewalt vorliegen, konnte Teller doch im Blick auf andere Rechtsgebiete verdeutlichen, dass es Beispiele gibt, die die Pandemie als höhere Gewalt einstufen. Schließlich erläuterte Teller, welche Rechtsfolgen höhere Gewalt aus baurechtlicher Sicht für die Vertragsparteien mit sich bringen kann.

    Unter dem Titel „Covid-19, Lieferengpässen und Extremwetter: Wie teilen sich die Vertragspartner die Mehrkosten“ betonte Dr. Frank Kumlehn von der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH wie schon Jörg Teller, dass höhere Gewalt den Anspruch nach zusätzlicher Bauzeit begründet, aber nicht zwingend die Gewährung von Mehrvergütung zur Folge hat. Dr. Kumlehn betonte mehrfach, dass die regelmäßige Dokumentation aller Unregelmäßigkeiten in Form von Behinderungsschreiben entscheidend für einen erfolgreichen Interessensausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind. Der Vertriebsleiter von der SMK Versicherungsmakler AG Andre Görges, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, lenkte den Blick auf die Frage der versicherungstechnischen Möglichkeiten im Umgang mit höherer Gewalt und erläuterte die Optionen durch Betriebsunterbrechungs- und Sachversicherungen. Den Abschluss der Vorträge zum Thema „höhere Gewalt“ bildete das Referat des VFF-Baurechtsexperten Markus Christoffel zur neuen internen VFF-Mitgliederinfo VOB.04 „Grundlagen zur Realisierung der Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung“. Im Zusammenhang mit dem vierstufigen Modell der Vorgehensweisen und Strategien betonte Christoffel eindringlich die Wichtigkeit von aktiver und verständlicher Kommunikation sowie lückenloser Dokumentation beispielsweise mittels eines Bautagebuches.

    Aufgrund der ausführlichen Diskussion zum Komplex höhere Gewalt folgte ohne Pause zum Abschluss der Tagung noch ein weiteres Referat von ­Markus Christoffel zu dem Thema „Änderung der technischen Regeln während der Projektphase – Wer trägt die Kosten?“ Das Fazit des von Christoffel vorgetragenen Informationspapieres zum Thema lautet, „dass jedes Unternehmen sich ständig über die Entwicklung der anerkannten Regeln der Technik zu informieren hat. Die kostenmäßigen Auswirkungen technischer Regeländerungen lassen die Einrichtung entsprechender unternehmensinterner Kontroll- und Kostenverfolgungsmechanismen dringend geboten erscheinen.“

    „Dass wir jetzt nach zwei Jahren wieder eine Fachtagung VOB und Recht bewusst und ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchführen konnten, ist auch deswegen richtig, weil wir sehen konnten, wie wichtig die Anwesenheit der Teilnehmer für die lebendigen Diskussionen und den Erfahrungsaustausch in diesem Fachgebiet sind“, betonte VFF-Geschäftsführer Frank Lange nach der Fachtagung. „Dabei konnten wir auch erleben, dass wir gerade mit dem Schwerpunktthema „höhere Gewalt“ einen Problemkomplex angesprochen haben, der vielen in der Branche unter den Nägeln brennt. Unserem Verbandsexperten Markus Christoffel, der ja auch selbst als Referent mitgewirkt hat, möchte ich an dieser Stelle für die Organisation und Programmgestaltung dieser Veranstaltung besonders danken.“

     

    Foto „FT_VOB2021-10_Referenten“: VFF-Geschäftsführer Frank Lange (links) und die Referenten der Fachtagung zum Thema „höhere Gewalt“: (von links) Jörg Teller, Andreas Görges, Dr. Frank Kumlehn und Markus Christoffel (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2021-10_Manteufel“: Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, gab mit seinem Vortrag zum Thema Mängelhaftung zugleich einen Einblick in den Alltag der Baugerichtsbarkeit. (Foto: VFF)

    Foto „FT_VOB2021-10_Plenum“: Die rund 30 Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Oktober 2021 (Foto: VFF)

     

     

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    04|11|2021

    Bild 1: VFF-Geschäftsführer Frank Lange (links) und die Referenten der Fachtagung zum Thema „höhere Gewalt“: (von links) Jörg Teller, Andreas Görges, Dr. Frank Kumlehn und Markus Christoffel (Foto: VFF)

    Bild 2: Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, gab mit seinem Vortrag zum Thema Mängelhaftung zugleich einen Einblick in den Alltag der Baugerichtsbarkeit. (Foto: VFF)

    Bild 3: Die rund 30 Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Okto-ber 2021 (Foto: VFF)

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    06|11|2019

    VFF-Fachtagung VOB und Recht: Neue DIN 18008, Digitalisierung am Bau, Schutz der Leistung und weitere Themen

    Frankfurt am Main. Aktuelle baurechtliche Themen aus Normung, Technik und Recht standen auf der Tagesordnung der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster und Fassade (VFF) am 29. Oktober 2019 in Frankfurt am Main. Die knapp 50 Teilnehmer der Veranstaltung wurden ebenso zu der aktuell diskutierten Frage zum Umgang mit der neuen DIN 18008 wie zur baurechtlichen Einschätzung der Digitalisierung am Bau durch BIM (Building Information Modeling) sowie auch zu den Neuerungen beim Schutz der Leistung informiert.

    Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG eröffnete den Vortragsreigen mit einer rechtlichen Beurteilung der neuen „DIN 18008: Glas im Bauwesen“, die insbesondere im Blick auf die Verwendung von Glas mit sicherem Bruchverhalten bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung schon im Vorfeld ihrer Verabschiedung für Verunsicherung in der Branche gesorgt hatte. Prof. Niemöller nannte drei wichtige Punkte: 1. Es ist Einzelfallbetrachtung geboten; 2. Gegebenenfalls muss es einen Hinweis des Auftragnehmers an den Auftraggeber geben; und 3. „Übergeordnet ist in diesem Zusammenhang die Pflicht aller Baubeteiligten zu beachten, bei der Ausführung/Realisierung von Bauleistungen Gefahren für Gesundheit und Leben zu vermeiden“.

    Zum Themenkomplex Digitalisierung am Bau gab es drei Referate. Aus baurechtlicher Sicht thematisierte Prof. Niemöller das mit BIM verbundene Problem eines Mehrparteienmodells mit einem Vertrag, das anders als das in Deutschland übliche Zweiparteienmodell größere Risiken mit sich bringt und noch nicht etabliert ist. Markus Christoffel, Baurechtsexperte des VFF, stellte im Anschluss Lösungsansätze für die Branche mit Hilfe des demnächst erscheinenden VFF-Merkblatts BIM.01 vor. Michael Turba von der SMK Versicherungsmakler AG ergänzte die beiden Vorträge um spezielle, auf die BIM-Problematik zugeschnittene Versicherungsoptionen.

    Weitere Referate der Fachtagung erläuterten das überarbeitete VFF-Merkblatt VOB.03 zum Thema „Schutz der Leistung“ (Markus Christoffel), die „Gründung von Auslandsgesellschaften zur Gewinnung von Fach- und Montagekräften“ (Syndikus-Rechtsanwältin Morena Van vom Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V.) sowie „VOB/A2019: Wichtige Neuerungen für die Bieter“ (Rechtsanwältin Bianca Mickasch von SMNG). Zum Abschluss erläuterte Rechtsanawalt Klaus-Peter Radermacher, ebenfalls von SMNG, wie bei den Fachtagungen VOB und Recht üblich, Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung im Blick auf die praktische Bedeutung insbesondere für Fenster- und Fassadenbauer.

    „Mit der zunehmenden Komplexität des Bauens, Stichwort Digitalisierung, rücken baurechtliche Fragen immer mehr vom Rande ins Zentrum des Baugeschehens“, erklärte VFF-Geschäftsführer Frank Lange nach der Fachtagung. „Als Interessensvertretung unserer Mitglieder und der gesamten Branche sehen wir es als eine wesentliche Aufgabe unserer Arbeit an, in baurechtlichen Fragen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.“

     

    Foto „ReferentenFT-VOB+Recht2019“: Drei weitere Referenten der Fachtagung (von links): Klaus-Peter Radermacher, Bianca Mickasch, und Markus Christoffel (Foto VFF)

    Foto „ProfNiemöllerFT- VOB&Recht2019“: Professor Christian Niemöller bei der Fachtagung VOB und Recht (Foto VFF)
     

     

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    06|11|2019

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    05|11|2018

    VFF-Fachtagung VOB und Recht 2018 "Das neue Bauvertragsrecht und weitere Entwicklungen im Baurecht"

    Frankfurt am Main, 05. November 2018. Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht des BGB in Kraft getreten. Diese Neuregelung und ihre Konsequenzen bildeten den zentralen Themenschwerpunkt der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster und Fassade (VFF) am 30. Oktober 2018 in Frankfurt am Main. Weitere Themen der mit rund 50 Teilnehmern besuchten Veranstaltung waren die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, der aktuelle Stand der DIN 18008 sowie die praktischen Fallstricke bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit pauschalem Preis..

    Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG erläuterte in den ersten beiden Vorträgen der Fachtagung, welche Punkte Auftragnehmer bei der Umsetzung des neuen Bauvertragsrechts besonders beachten müssen. Im ersten Referat zeigte Prof. Niemöller auf, wie die Auftraggeber z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so anpassen, dass sie ihre tendenzielle Schlechterstellung durch die Reform in den zentralen Punkten „Nachtragsmanagement“ und „Zustandsfeststellung“ (Abnahme) möglichst gering halten. In seinem zweiten Vortrag fokussierte Prof. Niemöller sich auf die Punkte „Nacherfüllung“ und die ergänzende Neuregelung des „Zuliefererregresses“, die den Verkäufer, beispielsweise den Zulieferer, in bisher ungekanntem Maße in die Pflicht nimmt. Dabei thematisierte er auch die Gegenstrategien der Lieferanten, mit dem §377 HGB und der geforderten Wareneingangskontrolle die finanziellen Konsequenzen einzudämmen. Wie der Lieferantenregress sich aus der Sicht des Versicherers darstellt, trug Michael Turba von der SMK Versicherungsmakler AG vor. Grundsätzlich kann eine Versicherung des Lieferanten nur bedingt geleistet werden. Der Lieferant sollte die Möglichkeiten aber jeweils konkret mit dem Versicherer klären.

    Unter dem Obertitel „Aktuelle Informationen zur Verbandsarbeit“ konnte der Baurechtsrechts-Experte des VFF Markus Christoffel aufzeigen, wie sich der Verband erfolgreich in die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten eingebracht hat und welche Schritte die neue DIN 18008 noch gehen muss, bis sie als anerkannte Regel der Technik gilt. Die DIN 18008 hatte insbesondere mit ihrer in der jetzigen Fassung abgemilderten Forderung nach mehr Sicherheitsglas branchenweit für Diskussionen gesorgt. Den Abschluss der Veranstaltung bildete erneut Prof. Niemöller mit zwei weiteren Beiträgen: einmal zu den „praktischen Fallstricken“ bei pauschalen Verträgen auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung - wenn zum Beispiel im Extremfall lediglich die künftige Funktion der Bauleistung genannt wird und damit neben der tatsächlichen auch die planerische Umsetzung der Bauaufgabe den Bietern übertragen wird. Zum anderen interpretierte Prof. Niemöller, wie bei den Fachtagungen VOB und Recht üblich, Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung im Blick auf die praktische Bedeutung insbesondere für Fenster- und Fassadenbauer.

    Weitere Informationen zu Baurechtsthemen und deren Veranstaltungen finden Sie im Bereich VOB und Recht

     

    Foto „ReferentenFT VOB+Recht2018“: Die Referenten der Fachtagung (von links): Markus Christoffel, Prof. Christian Niemöller und Michael Turba (Foto VFF)

     

    Foto „ProfNiemöllerFT-VOB+Recht2018“: Professor Christian Niemöller im Rampenlicht vor den rund 50 Teilnehmern der Fachtagung VOB und Recht (Foto VFF)

     

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    05|11|2018

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    Fachtagung VOB und Recht 2015

    Fachtagung

    Die Fachtagung VOB und Recht richtet sich hauptsächlich an die strategisch operierenden Abteilungen und die Geschäftsführungen der Unternehmen. In den Vorträgen und Diskussionsrunden soll auf aktuelle und branchenrelevante Themen aufmerksam gemacht werden, um den Unternehmen Hintergrundinformationen zur strategischen Ausrichtung zur Verfügung zu stellen.

  • Ausschuss

    Der Ausschuss VOB und Recht setzt sich aus Mitgliedern des VFF zusammen und wird von Baurechtsexperten der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fachlich unterstützt. Branchenrelevante Entwicklungen werden dort analysiert, diskutiert und entsprechende Empfehlungen für die Mitgliedsunternehmen vorbereitet.
    Der Ausschuss tagt drei Mal im Jahr und bildet das Rückgrat des Arbeitsschwerpunktes VOB und Recht im VFF.

    Interessierte Vertreter der Mitgliedsunternehmen dürfen sich gerne dem Ausschuss VOB und Recht anschließen und mitwirken.

  • Erstberatung

    Die Erstberatung VOB und Recht mit Haftungsausschluss gibt den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit auf "kurzem Wege" eine Einschätzung zu einer rechtlichen Situation zu erhalten.
    Seit Februar 2015 führt Dipl. Ing. (FH) Markus Christoffel die Erstberatung durch und profitiert dabei von seinen langjährigen Projekterfahrungen und den Schulungen der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

    Die Erstberatung VOB und Recht ist nur für Mitglieder des VFF und erfolgt auf Kosten des Verbandes.

    Kontakt zur Erstberatung VOB und Recht:
    Markus Christoffel
    Tel.: +49 (69) 955054-36
    Fax: +49 (69) 955054-11
    Email: christoffel @window .de  

  • Publikationen

    Der Verband Fenster + Fassade unterstützt die Branche mit Merkblättern und Mitgliederinformationen speziell zu baurechtlichen Themen:

    VOB.01: 2019-04 - Schnittstellen-Definition für die Planung und Abwicklung von Fenster- und Fassadenaufträge
    VOB.02: 2019-04 - Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation: Umfang und Ausführung
    VOB.03: 2019-10 - Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme
    VOB.05: 2022-04 - Bauablauf und Vertragsgestaltung bei 2-stufigem Einbau von Fenstern und Türen mit Vorab-Montagezargen
    BIM.01: 2019-11 - Building Information Modeling – Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden 
    “Rechtliche Bestimmungen für den Bau“ Auflage 2019


    Die Leseproben bzw. Inhaltsverzeichnisse aller Merkblätter und Richtlinien des VFF finden Sie auf unserer Website hier.

    VFF-Mitglieder erhalten bei Neuerscheinungen und Überarbeitungen digital ein personalisierte PDF per Email zugestellt.  

  • Mitgliederinformationen

    Im Bereich des Mitgliederlogins stehen zur Thematik VOB und Recht wichtige Brancheninformationen wie folgt zur Verfügung:

    • Alle VOB-Newsletter im Archiv seit 2004
    • Musterbriefe zur VOB (August 2019 aktualisiert)
    • Konditionen-Empfehlung zur Gestaltung der AGB´s
    • Links und Downloads zur VOB
    • Präsentationen und weitere Informationen zu den Fachtagungen, etc.

     

    Mitglieder des VFF mit Zugang zum Extranet können sich im Mitgliederlogin anmelden. Hier geht es zum Mitgliederlogin.

  • Aktuelles

    2023/03:  Expertenseminar / Workshop VOB und Recht - „Abrechnung von entfallenen Leistungspositionen“

    Der VFF organisierte das Expertenseminar / Workshop VOB und Recht - „Abrechnung von entfallenen Leistungspositionen“ am 21. März 2023 im Schüco-Showroom in Frankfurt. Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch von der Hochschule Bochum und KKP Ingenieure vermittelte im Rahmen des Tagesseminars / Workshops mit dem Programmpunkt „Einführung und Grundlagen“ das theoretische Basiswissen und mit „Anwendung und Beispiele“ im Workshopcharakter den Praxisbezug. Die Teilnehmer konnten dazu auch "eigene Fälle" einreichen, die dann im Workshop detailliert behandelt und berechnet werden können.

    2023/02: VFF-Stellungnahme zur Konsultation zur Reform der öffentlichen Vergabe des BMWK.

    Der VFF hat sich im Rahmen der Arbeit des VFF-Ausschusses "VOB und Recht" mit einer ausführlichenStellungnahme an den derzeitigen Konsultationen zur Reform der öffentlichen Vergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beteiligt. Der VFF setzte damit ein klares Statement für die Bedürfnisse unserer Branche zu diesem wichtigen Thema.

    2023/01: Grundlagenseminar VOB und Recht

    Der VFF organisierte innerhalb seiner Nachwuchsförderung und Grundlagenschulung das Grundlagenseminar VOB und Recht am 25. Januar 2023 im InterCity Hotel Frankfurt Airport. Rechtsanwalt und Baurechtsexperte Jörg Teller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) informierte in seinem Vortrag über den Abschluss und die Durchführung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB. Er ging auch auf die baurechtlichen Konsequenzen aus dem Ukraine-Krieg und auf die digitale Kommunikation am Bau ein.

    2022/11: Fachtagung VOB & Recht

    Der VFF lud zur Fachtagung VOB & Recht am 3. November 2022 in das InterCity-Hotel Frankfurt Airport ein. Zu den Schwerpunkten "Schutz der Leistung" und "Entfallene Leistungspositionen" konnten namhafte Referenten gewonnen werden, die die Themen aus unterschiedlichen Blickrichtungen beleuchten. Mit Frage- und Diskussionsrunden konnten sich auch die Teilnehmer einbringen und es entstand so ein kontroverser Austausch unter allen Beteiligten.
    Hier finden Sie den ausführlichen Bericht zur Fachtagung VOB & Recht 2022

    2022/07: Grundlagenseminar VOB und Recht

    Der VFF organisiert das Grundlagenseminar VOB und Recht am 7. Juli 2022 im InterCity Hotel Frankfurt Airport, um innerhalb der Nachwuchsförderung den Teilnehmern einen einfachen Einstieg und Überblick zum Baurecht zu geben. Aber auch erfahrene Baurechtler konnten mit dieser Schulung ihr Wissen auffrischen. Bauverträge nach VOB/B und BGB standen im Vordergrund des Seminars, es wurde aber auch auf die baurechtlichen Konsequenzen aus dem Ukraine-Krieg eingegangen.

    2022/06: VOB und Recht – aktuelle Webinare/ Seminare des VFF: Vergaberecht, Grundlagen und Bauzeitverlängerung

    Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine, verbunden mit den globalen Folgen der Corona-Pandemie, werfen derzeit eine Reihe brisanter baurechtlicher Fragen auf. Der Verband Fenster + Fassade hat darauf mit aktuellen Angeboten für die Branche reagiert. In den nächsten Wochen stehen ein Webinar zum Vergaberecht mit den Auswirkungen der Ukraine-Krise am 30. Juni 2022 und dann planmäßig das Grundlagenseminar VOB und Recht am 7. Juli 2022 und das Expertenseminar „VOB und Recht – Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung“ am 8. Juli 2022 auf dem Programm.

    Hier finden Sie die ausführliche Pressemeldung zum Webinar in Juni und den Seminaren im Juli

    2022/01: Neues Kaufrecht 2022

    Durch die Umsetzung der europäischen Warenkaufrichtlinie (2019/771) sowie die Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (2019/770) in nationales Recht ist nun zum 01.01.2022 das neue Kaufrecht 2022 in Kraft getreten. Damit finden die neuen kaufrechtlichen Regelungen auf alle Verträge Anwendung, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden. Für sämtliche davor geschlossenen Verträge gilt weiterhin das „alte“ Kaufrecht.
    Das neue Kaufrecht betrifft dabei insbesondere die Beziehung von Händlern/Unternehmern zu Verbrauchern (B2C), aber auch Hersteller, die im Rahmen von bestehenden Lieferketten durch ihre Handelspartner in Regress genommen werden könnten und so auch mittelbar von den Gesetzesänderungen betroffen sind.

    Detaillierte Informationen zum Kaufrecht 2022 finden Sie im Bereich "VOB& Recht" im Mitgliederbereich auf der Website des VFF

    2021/10: Fachtagung VOB & Recht am 28. Oktober 2021

    Mit aktuellen Themen und Vorträge aus dem Baurecht informierte der VFF seine Mitglieder mit der Fachtagung VOB & Recht am 28. Oktober 2021. Zu den Schwerpunkten "Mängelhaftung" und "Höhere Gewalt" konnten kompetente Referenten gewonnen werden, die die Themen aus unterschiedlichen Blickrichtungen beleuchten. Mit Frage- und Diskussionsrunden konnten sich auch die Teilnehmer einbringen und es entstand so ein kontroverser Austausch unter allen Beteiligten.
    Hier finden Sie den ausführlichen Bericht zur Fachtagung VOB & Recht 2021 

    2021/09:

    Endlich wieder Präsenzveranstaltungen: Der VFF organisiert das Aufbauseminar VOB & Recht am 29. September 2021 im InterCity-Hotel Frankfurt Airport.

    Nach zahlreichen Online- und Hybridseminaren in 2020/ 21 konnte der VFF seine Mitglieder zum Aufbaueminar VOB & Recht am 29. September 2021 einladen und in Frankfurt persönlich begrüßen. Das Seminar war in kürzester Zeit ausgebucht und zeigt den Bedarf an Präsenzveranstaltungen. Die Schwerpunktthemen waren diesmal Abschluss des BGB/ VOB/B-Bauvertrages, Ausführungsplanung / Werkplanung, Wartung sowie Gewährleistung und Mängelansprüche. Wie von den Aufbauseminaren gewohnt, wurden die Themen auch jeweils in Workshops von der praktischen Seite behandelt. Der branchenerfahrene RA Jörg Teller von der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für das Seminar als Referent gewonnen werden
    Bild

    2021/03:

    Der VFF stellt in Zeiten der COVID-19-Pandemie im Rahmen von „VOB und Recht“ sein neues, digitales Schulungsformat "Online-Basisseminar" vor.

    In dem rein digitalen und kostengünstigen Format soll Basiswissen kompakt und online-tauglich vermittelt werden. Der VFF lädt seine Mitglieder zum Online-Basisseminar „VOB und Recht“ am 29. April 2021 (10.00-13.00 Uhr), per Konferenzsystem GotoWebinar, ein.  Die wichtigen Themengebiete Vereinbarungen am Bau, Mehrvergütungsforderungen des Auftragnehmers, Baubedenken und -behinderungen, Abnahme und Abnahmewirkungen sowie Umgang mit Mangelrügen  werden im Seminar behandelt.  Der branchenerfahrene RA Jörg Teller von der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für das Seminar als Referent gewonnen werden.

    Programm und Anmeldelink finden Sie  hier

    2021/01:

    Der VFF hat für seine Mitglieder eine Muster-Unternehmererklärung nach § 96 zum Gebäudeenergiegesetz GEG erstellt.

    "Wer geschäftsmäßig an oder in einem bestehenden Gebäude Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten in folgenden Fällen schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der [...] genannten Vorschriften entsprechen (Unternehmererklärung)." So heißt es in Satz 1 des § 96 des neuen GEG (hier). Zu den Arbeiten, für die eine solche Unternehmererklärung erforderlich ist, zählen laut GEG der "Einbau von Klima- und raumlufttechnischen Anlagen oder Zentralgeräten und Luftkanalsystemen solcher Anlagen nach den §§ 65 bis 68".

    Das PDF-Dokument steht den VFF-Mitgliedern exklusiv und kostenfrei hier im Mitgliederbereich der VFF-Website unter "VOB & Recht" und dann weiter "Unternehmererklärung nach § 96 GEG (2020)" zum Download bereit.

    2020/11:

    Der VFF  hat seine Information über die Frage, wer die Kosten bei Änderung technischer Regeln trägt, überarbeitet.

    "Die Bauwirtschaft sieht sich täglich einer Flut neuer gesetzlicher Bestimmungen und technischer Regelwerke ausgesetzt, die zum Teil massiv die technischen Anforderungen an Produktion und Bauausführung verändern. Dem Auftragnehmer wird dabei abverlangt, jederzeit über umfassende Kenntnis der technischen Anforderungen an sein Gewerk zu verfügen, und diese bei Produktion wie Bauausführung umzusetzen. Hieraus resultierende Kosten wird er in der Regel in seine Preise einzukalkulieren haben. Was geschieht aber, wenn unvorhersehbar eine technische Regeländerung erst während der Bauausführung eintritt? Wer trägt hieraus entstehende Mehrkosten? Letztere Frage ist Gegenstand dieses Beitrages."

    Der 2-Pager steht den VFF-Mitgliedern exklusiv und kostenfrei im internen Bereich (hier einloggen; dann Bereich "VFF-Publikationen") zum Download zur Verfügung!

    2020/08:

    Der VFF organisiert die Fachtagung VOB und Recht am 5. November 2020 mit den aktuellen Themen:

    • „Höhere Gewalt“ in Zeiten von COVID-19 und zu erwartenden Klimakatastrophen
    • Änderung der technischen Regeln während der Projektphase - Wer trägt die Kosten?
    • Neue Vergabeleitlinien als Reaktion auf COVID-19-Krise:
    • Mängelhaftung – Aus Sicht des Richters

    Der VFF konnte dazu kompetente Referenten gewinnen. Als besondere Highlights dürfen wir RA Prof. Christian Niemöller - SMNG Rechtsanwaltsgesell-schaft mbH und VorsRiOLG Thomas Manteufel - OLG Köln ankündigen.

    Das vollständige Programm mit allen Referenten und Anmeldung finden Sie hier

    2020/07:

    Da das Grundlagenseminar am 1. Oktober bereits nach kürzester Zeit ausgebucht war, wird der VFF ein zusätzliches Grundlagenseminar VOB und Recht am 26. Oktober 2020 ebenfalls im InterCity Hotel Frankfurt Airport mit inhaltsgleichen Programmpunkten anbieten. Neben den Bauverträgen nach VOB/B und BGB wird aus aktuellem Anlass auch die baurechtlichen Aspekte der COVID-19- Krise thematisiert werden.

    Das Programm und Anmeldung finden Sie hier

    2020/04:

    Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt auf fast allen gesellschaftlichen Ebenen eine bisher ungekannte Herausforderung dar. Der VFF unterstützt seine Mitglieder mit vielseitigen Information auf  der Website im Bereich "Herausforderung Corona Krise". Dort werden neben allgemeinen Information (Förderungen, Kurzarbeit, Arbeitsschutz etc.) auch branchenrelevante Unterstützung zum Bau-, Vergabe-, Arbeits-, Steuerrecht, Versicherungsschutz etc. gegeben. Dieser Bereich wird regelmäßig mit neuen Informationen aktualisiert und ist immer einen Blick wert.

    2020/01:

    Der VFF organisierte das ausgebuchte Grundlagenseminar VOB und Recht am 28. Januar in den Geschäftsräumen in Frankfurt, um innerhalb der Nachwuchsförderung den Teilnehmern einen einfachen Einstieg und Überblick zum Baurecht zu geben. Aber auch erfahrene Baurechtler konnten mit dieser Schulung ihr Wissen auffrischen. Bauverträge nach VOB/B und BGB standen im Vordergrund des Seminars, es wurde aber auch auf die Neuerungen der VOB/A eingegangen.

    2020/01:

    Der VFF organisierte im Rahmen des neuen Fortbildungskonzeptes das Expertenseminar VOB und Recht, Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung, Teil 2 - Workshop am 22. Januar 20209 in Frankfurt am Main.  Im Teil 2 wurden nun aufbauend auf Teil 1 (Grundlagen) die praktische Umsetzung im Format eines Workshops im kleinen Kreis mit 15 Teilnehmer durchgespielt. Fallbeispiele wurden unter Anleitung der Referenten RA Helwig Haase (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank Bonnecke (SIB Ingenieurgesellschaft mbH) diskutiert, entwickelt und berechnet. Die Teilnehmer konnten im Vorfeld auch Ihre aktuellen Fälle einschicken, welche dann im Workshop aktiv zusammen bearbeitet wurden. Das durchweg positive Feedback der Teilnehmer und Referenten zeigt, dass das neue Konzept des Expertenseminars VOB und Recht eine sinnvolle Ergänzung im Portfolio der Weiterbildungen des VFF ist.

    2019/11:

    Der VFF hat das Merkblatt BIM.01: 2019-11  „Building Information Modeling – Grundlagen zur Durchführung von BIM-Projekten mit Fenstern, Türen und Fassaden“  publiziert. Das unabhängig vom Rahmenmaterial für den gesamten Fenster-, Türen- und Fassadenbau gültige Merkblatt BIM.01 erläutert die digitale Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM). Die Arbeit mit BIM besteht aus Entwicklung, Planung, Realisierung, Betrieb, Renovierung und Demontage von Bauprojekten.

    Hier geht`s zur Pressemeldung.

    Das Merkblatt BIM.01: 2019-110 ist beim Beuth-Verlag verfügbar.

    2019/11:

    Der VFF veranstaltete die  Fachtagung VOB und Recht 2019 am 29. Oktober in Frankfurt am Main. Mit aktuellen Themen (Digitalisierung/ Building Information Modeling, Gründung Auslandgesellschaft zur Sicherung von Montagekräften, Schutz der Leistung / Neue Optionen für den Auftragnehmer, Neue VOB/A 2019, Rechtliche Beurteilung der neuen DIN 18008 und aktuelle Rechtsprechungen) wurden den Teilnehmer baurechtliche Neuerungen und Optionen zur strategischen Aussrichtung ihrer Unternehmen präsentiert.  

    Hier geht`s zur Pressemeldung.

    2019/10:

    Der VFF hat das Merkblatt VOB.03: 2019-10 „Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme“ überarbeitet publiziert. Auslöser für die Bearbeitung waren relevante Änderungen im BGB, in der VOB/C und im generellen Projektablauf. Das Merkblatt soll unterstützend die unscharfe Definition in den bestehenden Regelwerken zum „Schutz der Leistung“ beleuchten und die Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer voneinander abgegrenzen.

    Hier geht`s zur Pressemeldung.

    Das Merkblatt VOB.03: 2019-10 wird in Kürze beim Beuth-Verlag verfügbar sein. Beim VFF kann das Merkblatt auch direkt ab Stückzahl 50 zu einem Sonderpreis bestellt werden.

    2019/07:

    Am 04.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (C-377/17) geurteilt und festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen die in Art. 15 der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie konkretisierte Niederlassungsfreiheit der EU-Verträge verstößt, weil sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verbindliche Mindest- und Höchstsätze für die Vergütung von Leistungen der Architekten und Ingenieure vorgibt. Es ist zu erwarten, dass das Urteil Einfluß auf die Abläufe innerhalb der Baubranche haben wird!

    2019/03:

    Der VFF organisierte im Rahmen des neuen Fortbildungskonzeptes das Expertenseminar VOB und Recht, Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung, Teil 1 - Grundlagen am 20. März 2019 in Frankfurt am Main.  Im Expertenseminar wird nur zu einem Hauptthema aus unterschiedlichen Blickrichtungen sehr detailliert referiert. Die Ausbuchung des Seminar Teil 1 - Grundlagen und das sehr positive Feedback zur Veranstaltung zeigen, dass die Unternehmen einen großen Bedarf an Fortbildung zu aktuellen Themen des Baurechts haben.
    Um die interessierten Mitglieder darüber hinaus noch individueller an diese Thematik heranführen zu können, wird der VFF zusätzlich einen Teil 2,  Workshop im kleineren Teilnehmerkreis Ende des Jahres, bzw. Anfang 2020 anbieten.

    2019/02:

    Die neue VOB/A 2019 wurde am 19. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf Bundesebene wird dann nur Abschnitt 1 mit einem Einführungserlass zum 1. März in Kraft treten. Für Abschnitt 2 und 3 müssen zuerst noch Änderungen im Rahmen der VgV und VSVgV umgesetzt werden und werden somit erst zu einem späteren Zeitpunkt gültig. Wichtige Änderungen in Abschnitt 1 sind u.a.

    • Gleichstellung der öffentlichen und beschränkten Vergaben
    • Erleichterungen beim Eignungsnachweis
    • Neue Möglichkeit des Direktauftrages (bis 3000,--€)
    • Abgabemöglichkeit mehrerer Hauptangebote
    • Neue Regelung zur Nachforderung von Unterlagen
    • Variationen für Bauleistung von Wohnzwecken bis zum 31.12.2021:
      Freihändigen Vergabe (bis 100.000,--€) und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb (bis 1.000.000,--€)

    Die Branche sollte sich intensiv mit diesen Neuerungen auseinandersetzen, um in der Vergabepraxis erfolgreich sein zu können.

    2019/01:

    Die DVA wird Anfang 2019 eine neue VOB/A-Gesamtausgabe mit umfangreichen Änderungen in Abschnitt 1 (z.B. Gleichstellung von öffentlichen und beschränkten Vergaben, Erleichterungen beim Eignungsnachweis, neue Möglichkeit des Direktauftrages, Abgabemöglichkeit mehrerer Hauptangebote, neue Regelung zur Nachforderung von Unterlagen, etc.) herausgeben. Abschnitte 2 (VOB/A-EU) und 3 (VOB/A-VS) werden ebenfalls überarbeitet.
    Darüber hinaus werden Teile der VOB/C (u.a. ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", ATV DIN 18358 "Rollladenarbeiten" und ATV DIN "18360 Metallbauarbeiten") modifiziert publiziert. Der VFF wurde als Mitglied der DVA zur Kommentierung aufgefordert und hat sich mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt.
    Die Branche sollte sich auf die Neuerungen, die mit den Veröffentlichungen in Kraft treten werden, einstellen.

    2018/11:

    Auf der DVA Mitgliederversammlung am 13. November wird der VFF informiert, dass die VOB Teil B entsprechend den Widersprüchen zum neuen BGB (Bauvertragsrecht) vorerst nicht überarbeitet wird. Dies bedeutet, dass die Brauche weiterhin ohne klare Regelung dazu Bauprojekte abwickeln muss. Aus Sicht des VFF ist eine Anpassung der VOB Teil B unbedingt notwendig, um Rechtssicherheit für alle Baubeteiligten zu gewährleisten.
    Die ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten wird Anfang 2019 mit großen Veränderungen veröffentlicht werden. Die Branche sollte sich darauf einstellen. Der VFF hatte sich aktiv an der Überarbeitung / Kommentierung beteiligt

    2018/11:

    Die VFF Merkblätter VOB.01 (Schnittstellen-Definition für die Planung und Durchführung von Fenster- und Fassadenaufträgen), VOB.02 (Werkstatt-, Montageplanung und Dokumentation – Umfang und Ausführung) und VOB.03 (Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Außentüren und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme) werden aktuell von der AG "VOB Merkblätter" überarbeitet, um die baurechtlichen Entwicklungen (Reform BGB, VOB/C, etc) und die fortschreitende Digitalisierung darin zu berücksichtigen.

    2018/10:

    Der VFF veranstaltete die Fachtagung VOB und Recht 2018 am 30. Oktober. in Frankfurt. Themen waren die praktischen Konsequenzen der Reform der BGB, die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, der aktuelle Stand der DIN 18008 sowie die praktischen Fallstricke bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit pauschalem Preis.
    Den ausführlichen Bericht finden Sie hier

    2018/ 07:

    Der VFF beschließt in 2019 ein neue Stufe der Fortbildung zu VOB und Recht anzubieten:
    Das Expertenseminar VOB und Recht wird sich in einer Ganztagesveranstaltung einem Schwerpunktthema (z.B. Bauzeitenverlängerung) widmen und kann sich aus diversen Vorträgen sowie je nach Thema auch aus einem Workshop zusammensetzen. Ziel des Expertenseminars ist es die Mitglieder im Objektgeschäft entscheidend zu unterstützen. Siehe dazu auch den Abschnitt "Expertenseminar" im Sektor "Seminare VOB und Recht".

    2018/ 07:

    Der VFF organisiert im Rahmen seiner Fortbildungsreihe Aufbauseminar VOB und Recht am 4. Juli in Nürnberg ein Seminar mit dem bewerten Mix aus Theorie und Workshop. Spannende Schwerpunktthemen aus dem Kontext zur Reform des BGB, wie z.B. Nachtragsmanagement, Abnahme/ Zustandsfeststellung, Lieferregress, etc., führten zu einer großen Nachfrage und zu einer weiteren ausgebuchten Veranstaltung zu VOB und Recht.

    2018/ 03:

    Der VFF organisierte das ausgebuchte Grundlagenseminar VOB und Recht am 27. März in den Geschäftsräumen in Frankfurt, um innerhalb der Nachwuchsförderung den Teilnehmern einen einfachen Einstieg und Überblick zum Baurecht zu geben. Aber auch erfahrene Baurechtler konnten mit dieser Schulung ihr Wissen, besonders zum neuen Bauvertragsrecht, aktualisieren und auffrischen. 

    2018/ 01:

    Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Besonders die Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650a-650h BGB), zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i-650o BGB) und die Änderung im Kaufrecht (Lieferantenregress, Aus- und Einbaukosten, § 439 Abs. 3 BGB) haben erhebliche Konsequenzen für die Branche bei der Durchführung von Bauprojekten.
    Der VFF empfiehlt dazu die Teilnahme an den Seminaren zur Reform des Bauvertragsrechts wahlweise in Leverkusen (18. Januar 2018), Hamburg (23. Januar 2018) und München (06. Februar 2018).

    2017/ 11:

    Zu der Seminarreihe zur Baurechtsreform wurde am 29.11.2017 im InterCity Hotel in Frankfurt die erste von vier Veranstaltungen abgehalten. Dabei standen die neuen Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650a-650h BGB), zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i-650o BGB) und zu den Änderungen im Kaufrecht (Lieferantenregress Aus- und Einbaukosten, § 439 Abs. 3 BGB) im Fokus.
    Für die weiteren Veranstaltungen in Leverkusen (18. Januar 2018), Hamburg (23. Januar 2018) und München (06. Februar 2018) stehen noch Seminarplätze zur Verfügung. Die Branche sollte sich auf diese Reform, die zum 01.01.2018 in Kraft tritt, einstellen.

    2017/ 10:

    Mit der Neufassung vom 06. Oktober 2017 zum "Leitfaden zum Gmeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010" haben die beteiligten Bundesministerien den Beschaffungserlass für Holzprodukte neu und verbindlich definiert. Holz ab einem Wert von 2.000,-- EUR (netto) darf für öffentlichen Baumaßnahmen nur noch aus nachhaltiger und legaler Waldwirtschaft beschafft werden. Der Nachweis erfolgt mit einem CoC-Zertifikat oder mit einem Einzelnachweis.  

    2017/ 10:

    Die ausgebuchte Fachtagung VOB und Recht 2017 fand am 18. Oktober in Frankfurt mit den Themen Reform des Bauvertragsrechts, aktuelle Änderungen in der VOB Teil C, Risikomanagement für die Unternehmen und Building Information Modeling (BIM) statt. Mit brandaktuellen Themen für VOB und Recht wurden die Teilnehmer auf branchenrelevante Entwicklungen eingestimmt. 

    2017/ 06:

    Der VFF wird gezielt die Mitgliedsunternehmen zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung mit einer Seminareihe innerhalb Deutschlands unterstützen. Der Seminarstart wird im November 2017 in Frankfurt erfolgen. Weitere Seminare werden dann im Januar und Februar 2018 in Süd-, West- und Nordeutschland angeboten. 

    2017/ 03:

    Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 09.03.2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird dies zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Es betrifft alle Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge, die nach diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

    2017/ 03:

    Der VFF hat die Aktualisierung der VOB/A Abschnitt 1 und Teilen der VOB/C im Oktober 2016 zum Anlass genommen in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltsgesellschaft SMNG eine aktualisierte VOB-Kurzfassung „Rechtliche Bestimmungen für den Bau“ Ausgabe 2017 herauszugegeben.
    Die Leseprobe bzw. das Inhaltsverzeichnis finden Sie hier. Ihre Bestellungen nehmen wir gerne direkt im Onlineshop entgegen. 

    2017/ 02:

    Mit Inkrafttreten des §36 und §37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) am 1. Februar 2017 werden Informationspflichten zur Streitbeilegung für die Unternehmen verbindlich.

    2016/ 12:

    Prof. Christian Niemöller (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) vertritt die Interessen des VFF bei der Mitgliederversammlung des Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA).

    2016/ 11:

    Die Merkblätter WP.01 bis .03 (Wartung/Pflege & Inspektion) werden nach technischer und rechtlicher Überarbeitung neu publiziert. Diese überarbeiteten Merkblätter stehen im Bereich Publikationen/ Shop zur Voransicht und Bestellung zur Verfügung.

    2016/ 10:

    Seit dem 01.10.2016 ist die neue Gesamtausgabe der VOB 2016 gemäß dem Einführungserlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit anzuwenden.

    2016/ 09:

    Der Verband Fenster + Fassade veranstaltet ein Seminar VOB und Recht zur neuen VOB/A nach der Umsetzung EU-Vergaberichtlinie vom 18.04.2016

    2016/ 08:

    Die aktualisierten Musterbriefe zur VOB stehen den Mitgliedern des VFF im Mitgliederbereich der Webseite zur Verfügung.

    2016/ 07:

     

    Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gibt im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine  überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt. Diese ist jedoch noch nicht anzuwenden, da alle Teile der VOB als Gesamtausgabe  “VOB 2016” herausgegeben werden sollen.

    2016/ 04:

    Mit dem Einführungserlass zu den Teilen A und B der VOB 2016 kündigt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das in Kraft treten dieser Teile innerhalb der neuen VOB 2016 zum 18. April 2016 an. 

  • Mit der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verbindet den VFF eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die den Mitgliedern in vielen Bereichen zu Gute kommt. SMNG engagiert sich beim VFF in der Erstberatung VOB und Recht, im Ausschuss VOB und Recht und bei allen Veranstaltungen mit (bau)-rechtlichem Background. Mit rechtlichen Empfehlungen zu branchenrelevanten Entwicklungen unterstützt SMNG den VFF bei der strategischen Ausrichtung und bei wichtigen Informationsaussendungen an die Mitglieder (z.B. VOB Newsletter). 

    SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Königsberger Straße 2
    60487 Frankfurt am Main

    Telefon: 0 69 / 24 70 13-0
    Telefax: 0 69 / 24 70 13 24
    E-Mail: kanzlei @smng .de

    Zweigstelle Köln:
    SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Hohenzollernring 79-83
    50672 Köln
    Telefon: 0 221 / 58 946 227
    Telefax: 0 221 / 58 946 228
    E-Mail: koeln @smng .de 

    Hier geht es zur Website der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich VOB & Recht: Markus Christoffel | +49  (0)151 42561225 | christoffel @window .de