Grundlagen der RAL-Gütesicherung sind unsere Güte- und Prüfbestimmungen "RAL-GZ 695" inklusive der Durchführungsbestimmungen und Gütezeichensatzungen sowie die Vereinssatzung. Die Einhaltung dieser besonderen Güte gemäß Güte- und Prüfbestimmungen wird durch eine Erstüberwachung festgestellt sowie danach durch eine stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet. Durchgeführt werden diese Überwachungen von den Güteprüfern des ift Rosenheim, Institut für Fenstertechnik e.V. Ergänzend informieren wir unsere Mitglieder kontinuierlich mit Newslettern, Fachseminaren und Technischen Merkblättern über den neuesten Stand von Technik und Entwicklung bei der Gütesicherung. Ist die Erfüllung der strengen Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift testiert, vergibt die Gütegemeinschaft das jeweilige RAL-Gütezeichen an den Hersteller- oder Montagebetrieb.
Hier finden Sie eine tabellarische Auflistung zu den RAL-Gütezeichen-Anforderungen an einen Betrieb:
1. Antrag auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft
2. Mustersystembeschreibung/en für die in die RAL-Gütesicherung aufzunehmenden Produkte / Produktfamilien ausfüllen
3. Ausbildung eines Güteprüfers bei der Gütegemeinschaft
4. Ausbildung eines Montageverantwortlichen bei der Gütegemeinschaft
5. Erstbesuch durch einen Auditor des ift
6. Erster Regelbesuch durch einen Auditor des ift
7. Übersendung des/der Eignungsnachweise/s für die gütegesicherten Produkte/Produktfamilien (3 Jahre gültig – Verlängerung möglich)
8. Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Fertigung/en
9. Zusendung der Gütezeichenurkunde für die Montage
Die tabellarische Auflistung zu den RAL-Gütezeichen-Anforderungen an einen Betrieb finden Sie als Download (pdf-Dokument)
Das Stufenmodell ermöglicht den erleichterten Einstieg in die Qualitätssicherung mit dem ift Rosenheim.
Es bietet den Herstellern die Möglichkeit, sich Schritt für Schritt zu entwickeln.
Hersteller können je nach Zielmarkt, Kundenstruktur und Anforderungen zwischen den Stufen auswählen und unterscheiden.
Das Stufenmodell ermöglicht den Herstellern die Auswahl der Produkte/Systeme, welche zertifiziert werden sollen.
Die Einbindung von bereits existierenden Gütesicherungen und Zertifizierungen für die Vormaterialien ist möglich (z.B. RAL-GZ 716, RAL-GZ 607-1, ift-Q-Zert, RAL-GZ 520 etc.).
Durch einen inhaltlich abgestimmten Aufbau ist der Weg zum RAL-Gütezeichen einfacher möglich.
Die Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 695) gelten für Fenster, Fassaden und Haustüren. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige und materialspezifische Leistungsmerkmale für die Bauprodukte fest und regeln die gütebestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit unter der Voraussetzung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung, Pflege und Instandhaltung.
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen weiterhin Anforderungen hinsichtlich der Montage der nachfolgend genannten Bauprodukte fest.
Sie gelten für:
Es sind sowohl die Anforderungen des allgemeinen Teils als auch die des zugehörigen materialspezifischen Anhangs einzuhalten. Die komplette RAL-GZ 695 für Fenster, Fassaden und Haustüren können Sie in unserem Shop bestellen.
Die Vorgänger der RAL-GZ 695 waren:
Die Qualitätskette der Gütesicherung beginnt bei den Vorprodukten und endet mit der Montage der Bauelemente.
Ein RAL-gütegesichertes Fenster (als Beispiel für alle Produkte) besteht aus verschiedenen Komponenten wie Glas, Rahmen, Beschlag und Dichtungen. Zu den einzelnen Vormaterialien sind Anforderungen an deren Qualität und Beschaffenheit gefordert. Für Glas, Beschläge und Kunststoffrahmenprofile werden diese Anforderungen über eine eigene RAL-Gütesicherung (oder eine vergleichbare Zertifizierung) geregelt. Für die anderen Vormaterialien wie Holzkanteln, Lacke oder Metallprofile hat der gütegesicherte Fensterhersteller mit seiner Wareneingangskontrolle und festgelegten Beschaffenheitstests für eine gleichbleibendeQualität zu sorgen.
Hier finden Sie eine Broschüre mit grundlegende Informationen zu ''Grundsätze für RAL Gütezeichen''.