Fenstermarkt Deutschland 2020 mit 3,5 Prozent Plus – 2021 unverändert
Entgegen der ersten Einschätzungen zu Beginn der Corona-Pandemie und auch der ersten Korrektur im Herbst 2020 hat sich der Fenster- und Außentürenmarkt 2020 in Deutschland insgesamt gut entwickelt: „Das vergangene Jahr konnte, deutlich erfreulicher als noch im Oktober geschätzt, mit einem Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2019 abgeschlossen werden. Für das laufende Jahr erwartet die Studie eine gleichbleibende Marktlage mit einem Absatz von ebenfalls 15,3 Millionen Fenstereinheiten. Und für 2022 wird dann wieder mit einem Wachstum auf 15,6 Millionen Fenstereinheiten gerechnet, einem Plus von 1,9 Prozent.“, so resümierte VFF-Geschäftsführer Frank Lange nach der VFF-Fachtagung Statistik und Markt am 4. Mai 2021. Dabei zeigt die Fenstermarktstudie - wie immer in Zusammenarbeit mit der Heinze GmbH aus Celle erstellt - einen deutlicher Unterschied zwischen den aufgrund der Corona-Krise rückläufigen Zahlen im Objektbau und der positiven Entwicklung im Wohnbau und der Modernisierung, die erkennbar von den staatlichen Maßnahmen zum Klimaschutz profitieren.
Zu dem Gesamtbild in Deutschland und Europa trugen die weiteren aktuellen Studien bei, die auf der Fachtagung präsentiert wurden: Die Zahlen zur „Fenster- und Haustürenproduktion in Deutschland sowie die Produktions-, Import- und Exportmengen 2020/21“, die Martin Langen (B+L Marktdaten GmbH) erläuterte, sowie der „Überblick über die europäischen Fenstermärkte“, den Prof. Dr. Dirk Hass (KIM Künzelsauer Institut für Marketing an der Hochschule Heilbronn) den Teilnehmern gab.
Alle Studien außer der Fenstermarktstudie können Sie jetzt schon hier bestellen. Die Fenstermarktstudie wird im Shop ab dem 21.Mai 2021 angeboten und steht dann für VFF-Mitglieder hier im Mitgliederbereich ("VFF-Mitglieder-Informationen", dann "Statistik & Markt") zum kostenlosen Download bereit.
Lieferengpässe/Preiserhöhungen – Vertragsgestaltungen zu Vorlieferanten und Auftraggebern
Wenn Sie wissen wollen, wie man im alltäglichen Projektgeschäft mit Lieferverzögerungen und Preissteigerungen umgehen kann, dann sollten Sie nicht versäumen, sich zu dem Online-Seminar aktuell „Lieferengpässe/Preiserhöhungen – Vertragsgestaltungen zu Vorlieferanten und Auftraggebern“ anzumelden. Das Seminar findet am 8. Juni 2021 von 15.00 bis 17.30 Uhr online statt und wird von dem renommierten Baurechtsanwalt Prof. Christian Niemöller geleitet.
Die ausführliche Pressemeldung zu dem Online-Seminar aktuell finden Sie hier.
In gut vier Monaten ist es soweit: Endlich wieder eine Präsenzveranstaltung und dann gleich das Branchenhighlight des Jahres, der VFF-Jahreskongress "Inside 2021" am 23. und 24. September 2021 in Berlin.
Im Blickpunkt des von einer Reihe von Sponsoren mit den Premiumsponsoren Gealan und Roma an der Spitze ermöglichten Programms stehen die Keynote-Speaker Sven Plöger, Sascha Lobo und Prof. Dr. Hans-Dieter Hermann, Sport-Psychologe der Fußball-Nationalmannschaft. Von besonderem Interesse sind auch die begleitende Fachausstellung zum Thema "Digitale Lösungen für Effizienz, Sicherheit und Komfort" sowie die Angebote rund um das Fachprogramm. Die Veranstaltung endet am Freitag, 24. September 2021, mit dem Mittagessen.
Information und Anmeldung hier.
Im Fokus: Klimapolitik, Gebäudesanierung und Fachkräftemangel
Der Online-Politik-Dialog des VFF am 15. Juni 2021 von 16.00 bis 17.30 Uhr gilt dem Thema:"Klimapolitik und Gebäudesanierung: Wie wir den Fachkräftemangel bei der Erhöhung der Sanierungsrate beheben können!". Die Geschäftsführer der VFF-Mitgliedsbetriebe haben Flyer und Musteranschreiben erhalten, um ihre örtlichen Abgeordneten zur Teilnahme zu gewinnen.
Nach der Begrüßung durch VFF-Präsident Helmut Meeth hält Martin Langen, B+L Marktdaten, den Impulsvortrag mit der Vorstellung der Studie „Lösungsansätze zur Deckung des Kapazitätsbedarfs bei Erhöhung der Sanierungsrate“ - Kennzahlen und politische Empfehlungen zur Behebung des Fachkräftemangels. Anschließend findet dann eine Podiumsdiskussion mit Bundestagsabgeordneten aus fünf Parteien statt. Die Stichworte dazu lauten: Wie können die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden, um die beabsichtigte Erhöhung der Sanierungsrate zur Erreichung der Klimaschutzziele umzusetzen? Moderation: Thomas Drinkuth, Repräsentanz Transparente Gebäudehülle
RTG.
Novelle des Klimaschutzgesetzes vom 12. Mai 2021
VFF: Konsequente Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes erforderlich
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 hat das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 unter dem Motto "Generationenvertrag für das Klima" eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Verfassungsgericht hatte per Beschluss mitgeteilt, die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 seien "über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen."
Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG fasst die wichtigsten Änderungen der Gestzesnovelle so zusammen:
"Grundsätzlich werden die Klimaschutzziele angehoben, im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030.
• Das Minderungsziel für 2030 wurde um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent angehoben, das Minderungsziel für 2040 auf mindestens 88 Prozent festgelegt und Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht werden.
• Auch die Sektorziele wurden angepasst: Für den Gebäudesektor beträgt die Anpassung 67 Millionen Tonnen Jahresemissionsmenge CO2-Äquivalent für 2030 statt der ursprünglichen 70 Prozent. Für uns ergibt sich aus diesen Änderungen keinen Bedarf, Stellung zum Gesetzentwurf zu nehmen.
• Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes wird auch die Rolle des Expertenrats für Klimafragen gestärkt. Der Rat wird nun alle zwei Jahre einen Bericht über die bisherige Zielerreichung und über Trends vorlegen."
Der VFF nimmt dazu wie folgt Stellung:
Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Konsequente Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes erforderlich
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes wird von den Verbänden und Unternehmen der transparenten Gebäudehülle begrüßt. Ein langfristig klarer Zielpfad im Klimaschutz stellt für alle Sektoren der deutschen Wirtschaft eine zentrale Rahmenbedingung dar. Bereits bei der Verabschiedung des bestehenden Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzplans 2030 war klar, dass sowohl der politische Rahmen, als auch die einzelnen Maßnahmen noch unzulänglich sind. Dies nun konsequent nachzubessern, ist unerlässlich.
Die Aufforderung des Verfassungsgerichts, den Zielpfad auch nach 2030 klar zu beschreiben und die Schieflage zwischen Zielsetzung und politischer Umsetzung zu beheben, wird zum einen für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Unternehmen werden sich besser darauf einstellen können, welchen Klimaschutzanforderungen sie in welchem Zeitrahmen nachkommen müssen. Zum anderen wird das Urteil allen Wirtschaftsbereichen zusätzlichen Schub geben, die Lösungen für Klimaschutz und Energiewende anbieten. Schließlich ist auch für Bürger und Verbraucher wichtig, möglichst bald zu wissen, auf welche Veränderungen sie sich im gemeinsamen Interesse des Klimaschutzes einstellen sollten.
Besonders bedeutsam ist dabei ein Blick auf den Gebäudesektor, der laut Emissionsdaten des Umweltbundesamtes bereits beim ersten Monitoring des Klimaschutzgesetzes die angestrebte Emissionsminderung klar verfehlt hat. Die anstehende Anhebung der Reduktionsziele wird die Lücke zwischen Ziel und bisheriger Realität weiter vergrößern. In der Folge wächst der Druck, eine massive Sanierungswelle anzustoßen, noch weiter an. Neue, wirksamere Politikinstrumente müssen klar auf die Senkung des Heizwärmebedarfs durch Sanierung der Gebäudehülle, die Vermeidung zusätzlicher Kühlungsenergie durch Sonnenschutz und den Umstieg auf erneuerbare Energien ausgerichtet sein. Nur mit dem Prinzip „Efficiency first“ wird es gelingen, zukünftige Energiebedarfe soweit zu senken, dass sie auch wirklich erneuerbar und klimaneutral gedeckt werden können.
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, den Auftrag des Verfassungsgerichts noch in dieser Legislaturperiode erfüllen zu wollen und arbeitet bereits an einer Novelle des Klimaschutzgesetzes. Dabei wird es erstens wichtig sein, die jährlichen Reduktionsziele nun so zu setzen, dass sie das neue EU-Klimaschutzziel für 2030 berücksichtigen. Dieses ist allerdings noch gar nicht auf verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten heruntergebrochen. Zweitens sollte das neue Klimaschutzgesetz mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens der UN, die Erderwärmung auf 1,5 bis maximal 2 Grad zu begrenzen, konform sein. Nur so kann transparent werden, welche Anstrengungen heute zu unternehmen sind, um die Herausforderungen des Klimaschutzes nicht länger in die Zukunft zu verschieben. Das wird spürbare Folgen für die Energie- und Klimapolitik der kommenden Bundesregierung haben.
Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG
Berliner Energietage 2021 zur Energiewende
Am 29. April 2021 war die RTG Repräsentanz Transaprente Gebäudehülle erstmals mit einer eigenen Verantaltung auf den Berliner Energietagen vertreten: Unter dem Titel "Kurs auf den klimaneutralen Gebäudessektor - passende Energiestandards und die Rolle der dynamischen Gebäudehülle" stand folgende Überlegung im Fokus: "Einen klimaneutralen Gebäudesektor schaffen wir nur mit einem schnellen Perspektivwechsel: Es geht bei der Sanierung des Bestands nicht länger um mehr Effizienz, sondern um 2050 ready – also Kompatibilität mit dem Ziel Klimaneutralität. Eigentümer brauchen für ihre Sanierungsentscheidung eine klare Orientierung, das Richtige zu tun."
Unter der Moderation von Thomas Drinkuth, dem Leiter der RTG, diskutierten Dr. Sybil Steuwer, Buildings Performance Institute Europe (BPIE) - Head of Berlin Office, und Prof. Elisabeth Endres, Technische Universität Braunschweig - Leitung Institut für Gebäude- und Solartechnik. Im Fokus standen Studien und klimapolitische Schlussfolgerungen daraus zu den Fragen "Welche Sanierungsstandards sind heute wirklich 2050ready? Welche Sanierungsmaßnahmen sind no regret? Und wie schaffen wir im Gebäudebestand nicht nur Klimaneutralität, sondern auch Klimaresilienz?"
Der VFF hat gleich vier überarbeitete Merkblätter im April veröffentlicht: „Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden“ (ES.01), „Schallschutz mit Fenstern, Türen und Fassaden" (Schall.01), „Toleranzen im Fenster-, Türen- und Fassadenbau" TOL.01) sowie „Absturzsichernde Verglasungen – Fenster und Fassaden mit absturzsichernder Funktion" (V.01).
Alle VFF-Miglieder haben jeweils ein personalisiertes PDF-Exemplar erhalten. Weitere Exemplare können Sie hier kostenpflichtig beim Beuth-Verlag bestellen. Die ausführlichen Pressemeldungen zu den neuen Merkblättern finden Sie hier (ES.01), hier (Schall.01), hier (TOL.01) und hier (V.01).
Bundesverfassungsgericht: Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig
Mit Beschluss vom 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht an, dass das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz für eigene Regelungen zur Miethöhe habe. Denn in dieser Frage habe der Bund schon abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Für Investoren in den Wohnungsbau und die Sanierung ist damit die alte Rechtssicherheit wiederhergestellt.
Die Messe Nürnberg macht auf gleich zwei interessante Auslandsmessen der Branche aufmerksam, für die es die Möglichkeiten gibt, sich im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes zu beteiligen:
"Die SIFFP 2021 ist die dritte Ausgabe der internationalen Ausstellung für Fassaden, Fenster und Türen in Algerien. Sie findet vom 27. bis 30. Oktober 2021 im Centre International de Conférences d'Alger (CIC), einem der modernsten Messe- und Kongresszentren Afrikas statt. Die Fachmesse hat sich als führende Plattform der Fassaden-, Fenster- und Türindustrie in Nordafrika etabliert."
"Die ZAK Doors & Windows ist Indiens führende Fachmesse für Türen, Fenster und Fassaden und findet 2021 zum 17. Mal statt. Bei der Vorveranstaltung 2019 präsentierten über 200 Aussteller rund 20.000 Besuchern Maschinen, Systeme und Fertigprodukte im Bereich der Fenster- und Fassadentechnik. Parallel finden zwei weitere themenverwandte Fachmessen statt: die ZAK Aluminium Extrusions Expo, deren Aussteller unter anderem auf das Präzisionsstrangpressen von Aluminiumlegierungen spezialisiert sind sowie die ZAK Glass Technology Expo mit Fokus auf Technologien zur Glasbearbeitung."
Alle wichtigen Informationen zur SIFFP finden Sie hier, zur ZAK Doors and Windows hier.