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29|04|2020

VFF-Merkblatt V.05 überarbeitet: Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser

Frankfurt am Main. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat das VFF-Merkblatt V.05: 2020-03 „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ nach grundlegender Überarbeitung neu veröffentlicht. Das Merkblatt V.05 gibt eine Hilfestellung für die praktische Anwendung der Regeln, in denen die Verwendung von Glas mit Sicherheitseigenschaften gefordert wird und empfiehlt zudem die Verwendung von bestimmten Sicherheitsgläsern für unterschiedliche Anwendungsfälle. Auslöser für die grundlegende Bearbeitung waren das neue Bauordnungsrecht, zahlreiche neue Normen (u. a. DIN 18008) und die Neustrukturierung von Vorschriften und Regelwerk der DGUV. Das Merkblatt ersetzt die Ausgabe vom September 2009. Die „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ wurden in der Arbeitsgruppe „Sicherheitsglas und Glasbemessung“ im Rahmen des Technischen Ausschuss des VFF in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen erarbeitet.

Das Merkblatt geht von der Feststellung aus, dass der Einsatz von Glas auch die Beurteilung der Verkehrssicherheit zum Schutz von Personen erfordert. Folglich muss man in bestimmten Anwendungsfällen Sicherheitsglas einsetzen. Hierzu existieren vielfältige Regeln von Gesetzgeber und Unfallversicherungsträgern.

Nach der Klärung zentraler Begriffe wie zum Beispiel Vertikal-, Horizontal und Überkopfverglasung beschreibt das Merkblatt die allgemeinen Eigenschaften von Sicherheitsgläsern und die unterschiedlichen Glasarten mit ihren Sicherheitsmerkmalen unter Berücksichtigung der aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Anschließend werden die Regelwerke für Sicherheitsglas im Bauwesen erläutert, gegliedert nach den gesetzlichen Grundlagen, den Normen und den Richtlinien. In mehreren umfangreichen Tabellen werden für unterschiedliche Anwendungsfälle Einsatzempfehlungen angegeben, unterschieden nach der mindestens geforderten Glasart, der empfohlenen Glasart, der alternativ verwendbaren Glasart und nicht zulässige Glasarten. Das Merkblatt schließt im Anhang mit der 2019 veröffentlichen Verbändepositionierung „Verkehrssicherheit bei verglasten Türen und bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“ und einer Angabe zu Bezugsquellen der Literatur.

„Berücksichtigt werden in dem Merkblatt auch die neuen Teile 1 und 2 der DIN 18008, die im Mai 2020 erscheinen und die alten Ausgaben von 2010 beim Beuth-Verlag ersetzen“, erläutert Frank Koos, Geschäftsführer des VFF für Normung, Technik und internationale Aktivitäten. „In den aktuellen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) sind die neuen Ausgaben allerdings noch nicht veröffentlicht und damit noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Es ist daher mit dem Auftraggeber zu klären, wenn die Ausführung nach den neuen Ausgaben erfolgen soll. Da die neuen Normteile auch Änderungen bei der Glasbemessung bringen, erarbeiten der VFF mit dem ift und anderen Verbänden in einem gemeinsamen Projekt Diagramme für die Nachweisführung der Glasbemessung nach DIN 18008-2 für linienförmig gelagerte Verglasungen.“

 

Bezug: Das VFF-Merkblatt V.05: 2020-03 „Einsatzempfehlungen für Sicherheitsgläser im Bauwesen“ ist als Leseprobe in Auszügen hier einzusehen. Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF hier bei Beuth bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 26,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos. Sammelbestellungen ab 50 Stück zum Sonderpreis auf Anfrage.

 

Grafik „Deckblatt-V.05_2020-03“ (Grafik: VFF)

 

Pressekontakt:

Dr. Peter Christian Lang

Verband Fenster + Fassade (VFF)

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Tel.: 069 / 95 50 54-28, Fax: 069 / 95 50 54-11

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29|04|2020

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