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25|11|2015

VFF-Fachtagung VOB und Recht: Probleme beim Vertragsabschluss und bei der Auftragsabwicklung im Fokus

Frankfurt am Main, 11. November 2015. Ein ganzer Katalog von rechtlichen Problemen beim Vertragsabschluss und in der Auftragsabwicklung bildete den Schwerpunkt der Fachtagung VOB und Recht des Verbands Fenster + Fassade (VFF) am 5. November in Frankfurt. Weitere Themen waren unter anderem die Merkblätter des VFF, Anpassungen der europäischen Regelwerke im Bereich Rauch- und Brandschutz sowie die Erläuterung neuer relevanter baurechtlicher Urteile.

 

Zum Bereich Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung präsentierte der Baurechtler Jörg Teller von der Frankfurter Kanzlei SMNG zunächst einmal neue vertragsrechtlich relevante Regelungen wie das Mindestlohngesetz und das neue Verbraucherrecht. Beim Mindestlohngesetz stellt sich vor allem das schwer vermeidbare Problem der Durchgriffshaftung für Nachunternehmer. Im neuen Verbraucherrecht sind vor allem die Regelungen zum „Außergeschäftsraumvertrag“ und die Informationspflichten des Auftragnehmers hervorzuheben.

 

Zum Thema Auftragsabwicklung hatte Teller eine Reihe von „Klassikern“ aus der Beratung von Verbandsunternehmen mitgebracht. Hier sind beispielsweise zu nennen: Eine unklare Leistungsbeschreibung, nicht angekündigte Mehrvergütung, Erzwingung der Abnahme, unberechtigte Mängelrüge oder Mängelbeseitigung aus Kulanz. Hier erläuterte Teller detailliert die rechtlichen Fallstricke und die angezeigten Strategien zur Vermeidung solcher Problemfälle.

 

Ergänzend dazu hatte Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller, ebenfalls von SMNG, zum Abschluss der Veranstaltung eine Reihe von aktuellen Urteilen aus der Baurechtspraxis mitgebracht, die er in gewohnt launiger Art erläuterte und fallweise mit den Teilnehmern „durchspielte“. Die zum Teil höchstrichterlichen Urteile ergingen beispielsweise über „Keine Mehrvergütung bei eigenmächtiger Abweichung vom Leistungsverzeichnis“, „Nachtragsvereinbarungen sind abschließend (Kein Nachtrag zum Nachtrag)“ oder „Fachunternehmer muss auf fehlerhafte Planung hinweisen“.

 

Den Auftakt der Fachtagung bildeten zwei Referate von Mitarbeitern des VFF. Geschäftsführer Ulrich Tschorn informierte über den „geschickten Einsatz der VFF-Merkblätter in der Praxis“. Markus Christoffel, der neue VOB-Berater des Verbandes, erläuterte anschließend wichtige Anpassungen der Regelwerke insbesondere im Bereich der CE-Kennzeichnung nach der europäischen Norm EN 16034 von Fenstern und Außentüren mit Rauch- und Brandschutz.

 

Weiterer Tagesordnungspunkt im ersten Veranstaltungsteil war das modernisierte europäische Vergaberecht, das ebenfalls von RA Jörg Teller vorgestellt wurde. Danach können die Vergabeverfahren unter anderem einfacher und flexibler gestaltet werden. Die neuen Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden.

 

Pressekontakt:

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25|11|2015

Bild 1: Referenten auf der Fachtagung VOB und Recht: die beiden Baurechtsexperten von der Frankfurter Kanzlei SMNG RA Prof. Christian Niemöller (rechts) und RA Jörg Teller (Foto: VFF/PCL)

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