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04|11|2021

VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Oktober 2021 Mängelhaftung und höhere Gewalt

Frankfurt am Main, 4. November 2021. Mängelhaftung und höhere Gewalt waren die zentralen Themenschwerpunkte der VFF-Fachtagung „VOB und Recht“ am 28. Oktober 2021 von 10.30 bis 16.00 Uhr im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen. Beide Themenblöcke fanden, wie die lebendigen Diskussionen zeigten, viel Anklang bei den über 30 Teilnehmern der Präsenzveranstaltung.

Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, bestritt den ersten Teil der Fachtagung mit dem Vortrag „Die Mängelhaftung – Aus Sicht des Richters“. An den Anfang stellte er die Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch BGB und VOB/B und die unterschiedlichen Vertragstypen Kaufvertrag oder Werkvertrag. An konkreten Beispielen mangelhafter Fenster (Lackabplatzungen, „Krakelierungen“) brachte Manteufel im Folgenden alle wichtigen Fragestellungen bei der rechtlichen Beurteilung der Mängelhaftung zur Sprache. Er ging dabei unter anderem auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadensersatz, die Definition des Mangelbegriffs, die Bedeutung allgemein anerkannter Regeln der Technik und die Prüfungs- und Hinweispflicht ein, um nur einige der relevanten Gesichtspunkte seiner Erläuterungen zu nennen. Zum Schluss wies Manteufel dann auf eine neue Rechtsprechung hin, die keinen Ersatz fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag mehr vorsieht. Und das heißt: „Der in Bauwerksmangel liegende Schaden kann ohne Mängelbeseitigung nicht nach den Mängelbeseitigungskosten bemessen werden.“ Die anschließende Diskussion veranschaulichte noch einmal die Komplexität der mit der Mängelhaftung verbundenen Rechtsfragen.

Das Thema „höhere Gewalt“ ist nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sowie der verheerenden Flut- und Überschwemmungskatastrophen im Sommer verstärkt in den Fokus der Baubranche geraten. Rechtsanwalt Jörg Teller von der Baurechtskanzlei SMNG näherte sich der Frage „Corona und höhere Gewalt“ über die bau- und allgemeinrechtlichen Bestimmungen: „Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und verhütet werden konnte“. Die rechtliche Folge ist dann eine Fristverlängerung nach der Dauer der Behinderung. Obwohl aus baurechtlicher Sicht noch keine Urteile zu Corona und höhere Gewalt vorliegen, konnte Teller doch im Blick auf andere Rechtsgebiete verdeutlichen, dass es Beispiele gibt, die die Pandemie als höhere Gewalt einstufen. Schließlich erläuterte Teller, welche Rechtsfolgen höhere Gewalt aus baurechtlicher Sicht für die Vertragsparteien mit sich bringen kann.

Unter dem Titel „Covid-19, Lieferengpässen und Extremwetter: Wie teilen sich die Vertragspartner die Mehrkosten“ betonte Dr. Frank Kumlehn von der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH wie schon Jörg Teller, dass höhere Gewalt den Anspruch nach zusätzlicher Bauzeit begründet, aber nicht zwingend die Gewährung von Mehrvergütung zur Folge hat. Dr. Kumlehn betonte mehrfach, dass die regelmäßige Dokumentation aller Unregelmäßigkeiten in Form von Behinderungsschreiben entscheidend für einen erfolgreichen Interessensausgleich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind. Der Vertriebsleiter von der SMK Versicherungsmakler AG Andre Görges, Fachwirt für Versicherungen und Finanzen, lenkte den Blick auf die Frage der versicherungstechnischen Möglichkeiten im Umgang mit höherer Gewalt und erläuterte die Optionen durch Betriebsunterbrechungs- und Sachversicherungen. Den Abschluss der Vorträge zum Thema „höhere Gewalt“ bildete das Referat des VFF-Baurechtsexperten Markus Christoffel zur neuen internen VFF-Mitgliederinfo VOB.04 „Grundlagen zur Realisierung der Ansprüche aus Bauzeitenverlängerung“. Im Zusammenhang mit dem vierstufigen Modell der Vorgehensweisen und Strategien betonte Christoffel eindringlich die Wichtigkeit von aktiver und verständlicher Kommunikation sowie lückenloser Dokumentation beispielsweise mittels eines Bautagebuches.

Aufgrund der ausführlichen Diskussion zum Komplex höhere Gewalt folgte ohne Pause zum Abschluss der Tagung noch ein weiteres Referat von ­Markus Christoffel zu dem Thema „Änderung der technischen Regeln während der Projektphase – Wer trägt die Kosten?“ Das Fazit des von Christoffel vorgetragenen Informationspapieres zum Thema lautet, „dass jedes Unternehmen sich ständig über die Entwicklung der anerkannten Regeln der Technik zu informieren hat. Die kostenmäßigen Auswirkungen technischer Regeländerungen lassen die Einrichtung entsprechender unternehmensinterner Kontroll- und Kostenverfolgungsmechanismen dringend geboten erscheinen.“

„Dass wir jetzt nach zwei Jahren wieder eine Fachtagung VOB und Recht bewusst und ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchführen konnten, ist auch deswegen richtig, weil wir sehen konnten, wie wichtig die Anwesenheit der Teilnehmer für die lebendigen Diskussionen und den Erfahrungsaustausch in diesem Fachgebiet sind“, betonte VFF-Geschäftsführer Frank Lange nach der Fachtagung. „Dabei konnten wir auch erleben, dass wir gerade mit dem Schwerpunktthema „höhere Gewalt“ einen Problemkomplex angesprochen haben, der vielen in der Branche unter den Nägeln brennt. Unserem Verbandsexperten Markus Christoffel, der ja auch selbst als Referent mitgewirkt hat, möchte ich an dieser Stelle für die Organisation und Programmgestaltung dieser Veranstaltung besonders danken.“

 

Foto „FT_VOB2021-10_Referenten“: VFF-Geschäftsführer Frank Lange (links) und die Referenten der Fachtagung zum Thema „höhere Gewalt“: (von links) Jörg Teller, Andreas Görges, Dr. Frank Kumlehn und Markus Christoffel (Foto: VFF)

Foto „FT_VOB2021-10_Manteufel“: Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, gab mit seinem Vortrag zum Thema Mängelhaftung zugleich einen Einblick in den Alltag der Baugerichtsbarkeit. (Foto: VFF)

Foto „FT_VOB2021-10_Plenum“: Die rund 30 Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Oktober 2021 (Foto: VFF)

 

 

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04|11|2021

Bild 1: VFF-Geschäftsführer Frank Lange (links) und die Referenten der Fachtagung zum Thema „höhere Gewalt“: (von links) Jörg Teller, Andreas Görges, Dr. Frank Kumlehn und Markus Christoffel (Foto: VFF)

Bild 2: Thomas Manteufel, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln, gab mit seinem Vortrag zum Thema Mängelhaftung zugleich einen Einblick in den Alltag der Baugerichtsbarkeit. (Foto: VFF)

Bild 3: Die rund 30 Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 28. Okto-ber 2021 (Foto: VFF)

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