Gegenüber Vorentwürfen gibt es jetzt die problematische Verknüpfung von maximalem UW- und minimalem g-Wert nicht mehr. Allerdings ist nun der g-Wert ganz entfallen. Es wird jetzt auch der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt. Dem Einwand des VFF, dass eine Begrenzung der Fensterflächen aus energetischer Sicht unbegründet ist, ist man allerdings nicht gefolgt. Nun werden zu den Anwendungsvoraussetzungen in 4.2. g) die Anteile transparenter Flächen und in 4.2 h) die Gesamtfläche aller Außentüren begrenzt. Weitere Angaben finden sich auch in Anlage 2, Tabelle 1.
Der VFF hatte sich grundsätzlich - und weil es kaum Vereinfachung bringt - gegen die Einführung des Modellgebäudeverfahrens ausgesprochen. Aufgrund der politischen Diskussion zum Referentenentwurf der EnEV aus 2012 war dieses Verfahren aber unbedingt gewollt. Auch in der neuen Form ändert sich an der grundsätzlichen Beurteilung des Modellgebäudeverfahrens durch den VFF wenig. EnEV-easy dient lediglich als Nachweis der Mindestanforderung. Es gibt längst einfach zu handhabende Softwareprogramme für die genaue Berechnung, die gleichzeitig Nachweise für Förderprogramme bieten.
„Planer sollten sich mit dem Modellgebäudeverfahren nicht auf eine falsche Fährte bringen lassen und zum Beispiel unbegründet den Fensterflächenanteil reduzieren.“ So VFF-Experte Frank Koos. „Diese Begrenzungen sind in den zugrunde gelegten Randbedingungen der Berechnungsbeispiele begründet. Es wäre grundlegend falsch, die Einschränkungen des Verfahrens zur Planungsgrundlage zu machen.“
Deckblatt „ES.02_Deckblatt“ (Grafik: VFF): Das VFF-Merkblatt ES.02: 2014-04 „Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 für Fenster, Türen und Fassaden“ ist die gegenüber dem Modellgebäudeverfahren bessere Grundlage für den Gebäudeplaner. Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt beträgt 19,- Euro.
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