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22|11|2016

Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude („EnEV-easy“) - Problematisches Verfahren

Frankfurt am Main, 22. November 2016. Nach langer Vorarbeit ist das Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude („EnEV-easy“) nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 8. November 2016 jetzt anwendbar. Gegenüber früheren Entwürfen hat das Bundesbauministerium neue Wärmeschutzvarianten festgelegt. Dies ist aus der Anlage 2, Tabelle 1 („Baulicher Wärmeschutz“) in der Information „Anwendung von § 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung (EnEV) (Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude)“ zu ersehen. „Wie vom Verband Fenster + Fassade (VFF) vorgeschlagen, wurden die maximalen UW-Werte erhöht und zusätzlich höhere Werte für Hebeschiebetüren und barrierefreie Fenstertüren angegeben, obwohl nun sogar der reduzierte Jahres-Primärenergiebedarf aus 2016 zugrunde gelegt wurde“, erklärte Frank Koos, der Normungsexperte und stellvertretende Geschäftsführer des VFF. „Wir konnten somit das ´Schlimmste` verhindern. Grundsätzlich halten wir aber dieses Verfahren aus ingenieurmäßiger Betrachtung gegenüber der Berechnung als Rückschritt.“

Gegenüber Vorentwürfen gibt es jetzt die problematische Verknüpfung von maximalem UW- und minimalem g-Wert nicht mehr. Allerdings ist nun der g-Wert ganz entfallen. Es wird jetzt auch der sommerliche Wärmeschutz berücksichtigt. Dem Einwand des VFF, dass eine Begrenzung der Fensterflächen aus energetischer Sicht unbegründet ist, ist man allerdings nicht gefolgt. Nun werden zu den Anwendungsvoraussetzungen in 4.2. g) die Anteile transparenter Flächen und in 4.2 h) die Gesamtfläche aller Außentüren begrenzt. Weitere Angaben finden sich auch in Anlage 2, Tabelle 1.

Der VFF hatte sich grundsätzlich - und weil es kaum Vereinfachung bringt - gegen die Einführung des Modellgebäudeverfahrens ausgesprochen. Aufgrund der politischen Diskussion zum Referentenentwurf der EnEV aus 2012 war dieses Verfahren aber unbedingt gewollt. Auch in der neuen Form ändert sich an der grundsätzlichen Beurteilung des Modellgebäudeverfahrens durch den VFF wenig. EnEV-easy dient lediglich als Nachweis der Mindestanforderung. Es gibt längst einfach zu handhabende Softwareprogramme für die genaue Berechnung, die gleichzeitig Nachweise für Förderprogramme bieten.

„Planer sollten sich mit dem Modellgebäudeverfahren nicht auf eine falsche Fährte bringen lassen und zum Beispiel unbegründet den Fensterflächenanteil reduzieren.“ So VFF-Experte Frank Koos. „Diese Begrenzungen sind in den zugrunde gelegten Randbedingungen der Berechnungsbeispiele begründet. Es wäre grundlegend falsch, die Einschränkungen des Verfahrens zur Planungsgrundlage zu machen.“

 

Deckblatt „ES.02_Deckblatt“ (Grafik: VFF): Das VFF-Merkblatt ES.02: 2014-04 „Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2014 für Fenster, Türen und Fassaden“ ist die gegenüber dem Modellgebäudeverfahren bessere Grundlage für den Gebäudeplaner. Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt beträgt 19,- Euro.

 

Pressekontakt:

Dr. Peter Christian Lang

Verband Fenster + Fassade (VFF)

Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt am Main

Tel.: 069 / 95 50 54-0, Fax: 069 / 95 50 54-11

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22|11|2016

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