Darüber hinaus können private Eigentümer und Mieter von höheren Zuschüssen profitieren, wenn sie in einzelne Maßnahmen zur Barrierereduzierung investieren oder den Standard „Altersgerechtes Haus“ durch Umbaumaßnahmen erreichen. „Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar“, so Tschorn.
Weitere Änderungen ab dem 1. April 2016
Der Neueinbau von Fenstern mit der Sicherheitsklassifizierung RC2 wird aktuell über die Programme zur Energieeffizienz mitgefördert, was die Einhaltung vorgegebener Uw-Werte von maximal 0,95 W/m2K nach sich zieht. „Ab dem 1. April 2016 das KfW-Programm für einbruchhemmende Fenster als Einzelmaßnahme mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m2K im Programm "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" gefördert“, erklärt Tschorn. Für den Neubau sei das neue Programm zum Einbruchschutz nicht vorgesehen. „Elemente mit einbruchhemmenden Ausstattungen können aber in allen Förderprogrammen für KfW-Effizienzhäuser mitgefördert werden“, ergänzt Tschorn. Vorrang habe bei diesen Programmen allerdings die Anforderung an die Energieeffizienz.
So funktioniert die Berechnung der Zuschüsse zum Einbruchschutz
Die Höhe der Zuschüsse liegt einheitlich bei 10 Prozent der Investitionssumme. Wer also seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. „Die Investitionskosten müssen daher bei einer Förderung von 10 Prozent mindestens 2.000 Euro betragen“, erklärt der VFF-Geschäftsführer. Bezuschusst werden dabei Investitionskosten von maximal 15.000 Euro. „Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks“, so Tschorn. VFF/DS
Expertenrat: „Der Antrag auf Gewährung der Zuschüsse muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Vorhaben sowie Ferien- und Wochenendhäuser oder gewerblich genutzte Flächen werden nicht gefördert. Anträge können seit dem 19. November 2015 bei der KfW-Bank eingereicht werden.“
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Kurzfilme zum Thema Einbruchschutz bei Fenstern und Türen:
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- https://www.youtube.com/watch?v=u8Mp1Z4hEwQ
Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz bei Fenstern und Türen:
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- https://www.ift-rosenheim.de/sicherheit-einbruchschutz
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