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13|01|2015

EuroWindoor-Merkblatt CE.02: Neuausgabe des Merkblatts zur Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren erschienen

Frankfurt. EuroWindoor hat das Merkblatt CE.02 „Handlungsempfehlung für Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren nach Bauproduktenverordnung“ überarbeitet und ergänzt. Die Verabschiedung der Neuausgabe und Freigabe zum Druck erfolgte im Dezember 2014.

Die Überarbeitung des Merkblatts vom Juni 2013 war erforderlich geworden, nachdem die EU-Kommission in verschiedenen „Delegierten Rechtsakten“ die Bauproduktenverordnung (BauPVO) von 2013 präzisiert und klargestellt hatte. Zu den neuen Rechtsakten gehört unter anderem auch die Delegierte Verordnung EU/574/2014 zu Anhang III der EU-BauPVO. Dieser Rechtsakt gibt dem Hersteller mehr Flexibilität bei der Form der Leistungserklärung.

Das aktualisierte Merkblatt CE.02 erläutert im Anhang diese neuen, flexibleren Möglichkeiten bei der Leistungserklärung. Wie schon die bisherige Fassung stellt es zudem im Hauptteil die Regelungen der Bauproduktenverordnung sowie der Europäischen Norm EN 14351-1 für Fenster und Außentüren vor. Wichtige Stichworte sind dabei beispielsweise „Produktmerkmale“, „Leistungserklärung“, „CE-Kennzeichnung“ sowie „Technische Dokumentation“ und „Produktkennzeichnung“.

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) hat wie schon bei der Erstausgabe über die Arbeitsgruppe Bauproduktenverordnung bei der Ausarbeitung dieses Merkblattes maßgeblich mitgewirkt. Während die vorherige Ausgabe von den europäischen Verbänden EPW (Kunststoff), FEMIB (Holz) und UEMV (Glas) verabschiedet wurde, wird die neue Ausgabe jetzt auch von FAECF (Metall) und der EAA (Aluminium) mitgetragen. An dem Merkblatt haben sich damit auf europäischer Ebene alle Materialgruppen beteiligt.

Die Herausgeber der deutschen Übersetzung sind neben dem VFF die Arbeitsgemeinschaft Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden Fachverband Maschinen & Metallwaren Industrie (AMFT und FMMI, Österreich), der Österreichische Arbeitskreis Kunststoff-Fenster (ÖAKF) und die Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden (SZFF). Die Ausarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem ift Rosenheim (Institut für Fenstertechnik), dem Bundesverband Flachglas (BF) in Troisdorf und Tischler Schreiner Deutschland in Berlin.

 Bezug: Das EuroWindoor-Merkblatt CE.02: 2014-12 „Handlungsempfehlung für Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren nach Bauproduktenverordnung“ ersetzt die Fassung vom Juni 2013. Die deutschsprachige Fassung ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ unter „Merkblätter und Mitgliederinfos“ in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 26 Euro für Nichtmitglieder des Verbandes. VFF-Mitglieder erhalten je ein Exemplar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonderpreis.

Bild: Deckblatt des neuen EuroWindoor-Merkblatt CE.02. Foto: VFF

Weitere Informationen unter www.window.de.

13|01|2015

Bild 1: Deckblatt des neuen EuroWindoor-Merkblatt CE.02. Foto: VFF

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