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18|06|2013

Das Erstellen des Lüftungskonzeptes ist im Grundsatz Sache des Planers

Frankfurt. Das Erstellen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 liegt in der Verantwortung der mit einem Neubau-, Umbau- oder Modernisierungsprojekt befassten Architekten, Planungsbüros oder TGA-Ingenieure. Darauf weist der Verband Fenster + Fassade (VFF) in seinem Merkblatt ES.05 in Kapitel 6.5 hin.

Laut Merkblatt wird durch den Fachplaner unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte eine optimale Anpassung des Lüftungskonzeptes an das Gebäude garantiert. Dem Planer obliegt außerdem die Einbeziehung aller anderen Gewerke wie den Bereichen Fensterbau, Installation und Isolation in die Umsetzung der in einem Pflichtenheft beschriebenen Maßnahmen, die von der planenden Stelle überwacht und koordiniert werden. „Anders sieht die Situation nur aus, wenn der Fensterhersteller die Planungsleistung explizit übernimmt. Dann ist er auch für das Lüftungskonzept verantwortlich“, bekräftigt der Technische Leiter des VFF, Frank Koos. Intelligente Lüftungskonzepte würden helfen, Energie zu sparen und Schimmelpilzbefall zu verhindern. „Der Luftaustausch darf dabei nicht unkontrolliert erfolgen, sondern ist planerisch zu dimensionieren. Dies kann zum Beispiel mit Hilfe der Wohnungslüftungsnorm DIN 1946-6 geschehen“, erklärt Koos. 

Das Merkblatt ES.05: 2012-09 „Lüftung von Wohngebäuden – Gesundheit, Schadensvermeidung und Energiesparen“ ist als Leseprobe im Internet unter www.window.de im VFF-Bereich „Normung und Technik“ in Auszügen einzusehen. Es kann über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19 Euro für Nichtmitglieder des Verbandes zuzüglich der anfallenden Versandkosten. VFF-Mitglieder erhalten je ein Exemplar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonderpreis. 

Weitere Informationen über Fenster + Fassade: www.window.de

18|06|2013

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