Wartung/Pflege & Inspektion



Hinweise für den Vertrieb

Die Mitgliederinfo WP.01 ?Wartung/Pflege & Inspektion: Hinweise für den Vertrieb? richtet sich an denjenigen, der Fenster, Fassaden, Außentüren und ergänzende Produkte verkauft und damit rechtliche Verpflichtungen eingeht, die auch Hinweispflichten bzgl. Wartung/Pflege und Inspektion umfassen. Das gilt für den Vertrieb an gewerbliche, öffentliche und private Auftraggeber.

 

Instandhaltung ist grundsätzlich für alle hier behandelten Bauprodukte und Bauteile sowohl zur nachhaltigen Sicherung der Gebrauchstauglichkeit und Werthaltigkeit, als auch zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden sowie zur Absicherung einer Haftung gegenüber Dritten erforderlich. Von besonderer Bedeutung sind die Teilbereiche Wartung/Pflege und Inspektion, worauf in dieser Mitgliederinfo ausführlich eingegangen wird.

 

Diese Mitgliederinfo empfiehlt, bereits vor Vertragsschluss nachweislich klarzustellen, dass der Auftraggeber die Verpflichtung zu Wartung/Pflege und Inspektion hat.

 

 

Maßnahmen und Unterlagen



Das Merkblatt WP.02 Wartung/Pflege & Inspektion: ?Maßnahmen und Unterlagen? ist außer für Auftraggeber auch für den Fenster- und Fassadenhersteller wichtig, denn der übernimmt für die gelieferten und eingebauten Produkte nach ordnungsgemäßer Abnahme die Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen. Es handelt sich dabei um Gegenstände, zu deren Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige Instandhaltung (Wartung/Pflege, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) erforderlich ist.

 

Instandhaltung ist i.d.R. nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Fenster-, Tür- und Fassadenherstellers. Darauf macht das Merkblatt aufmerksam. Die Landesbauordnungen verpflichten den Ersteller und/oder Betreiber jedoch zur ordnungsgemäßen Instandhaltung, damit die öffentliche

Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

 

Weiterhin ist Voraussetzung für eine Gewährleistung (= Haftung für Mängelansprüche) und Produkthaftung neben einer ordnungsgemäßen Instandhaltung die bestimmungsgemäße Verwendung. Grundlage der erforderlichen Wartung und Bedienung bildet die Benutzerinformation, die der Nutzer erhalten und befolgen muss. Der Hersteller stellt hierzu dem Auftraggeber neben dem Merkblatt selbst Produktinformationen und Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung und erforderlichen Wartung/Pflege und Inspektion zur Verfügung, auf die in diesem Merkblatt näher eingegangen wird.

 

 

Wartungsvertrag



Die Mitgliederinfo WP.03 Wartung/Pflege & Inspektion: ?Wartungsvertrag? liefert einen Musterwartungsvertrag. Im Wartungsvertrag wird beschrieben, welche Voraussetzungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu erfüllen sind. Der Leistungsumfang, Preis und Zahlung, Laufzeit des Vertrages, Mängelansprüche und Haftung sowie rahmenwerkstoffunabhängige Instandhaltung und Protokolle für die Instandhaltung von Fenstern, Türen, und Fassaden sind in dieser Mitgliederinfo ausführlich dargestellt.

Fenstersong
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