• Die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. ist der Zusammen-schluss der Hersteller von Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten, die sich einer herausragenden Produktqualität verpflichten.
  • Für die Gewährleistung dieser Güte unterwerfen sie sich einer strengen kontinuierlichen Gütesicherung und erfüllen anspruchsvolle Güte- und Prüfbestimmungen.
  • Die Kennzeichnung der gütegesicherten Produkte erfolgt durch RAL-Gütezeichen, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind.
  • Als von RAL anerkannte Gütegemeinschaft verleihen wir die RAL-Gütezeichen für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten.
  • Alle für diese Gütezeichen wichtigen produkt- und leistungsspezifischen Qualitätskriterien haben wir gemeinsam mit den interessierten Kreisen, wie betroffene Industrie, Prüfstellen, Planer, Behörden und Verbraucher in einem RAL-Anerkennungsverfahren festgelegt.

Die von der Gütegemeinschaft vergebenen RAL-Gütezeichen genießen ein hohes Maß an Anerkennung in Fachkreisen insbesondere bei Handwerkern, Planern und Architekten wie auch bei Bauherren. Die Gütezeichen garantieren somit Verbraucherschutz im wahrsten Sinne des Wortes.

  • Die Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. hat die Aufgabe, die hohe Güte der Produkte ihrer Mitgliedsunternehmen zu fördern und die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen zu sichern.
  • Grundlagen der Gütesicherung RAL-GZ 695 sind unsere Güte- und Prüf-bestimmungen nebst Durchführungsbestimmungen und Gütezeichen-satzungen sowie die Vereinssatzung.
  • Die Einhaltung der besonderen Güte gemäß Güte- und Prüf-bestimmungen, wird durch eine Erstüberwachung festgestellt sowie danach durch eine stetige Eigen- und Fremdüberwachung gewährleistet. Erstüberwachung sowie jährliche Fremdüberwachung übernehmen die Güteprüfer des Instituts für Fenstertechnik, ift-Rosenheim.
  • Ergänzend informieren wir unsere Mitglieder kontinuierlich mit Newslettern, Fachseminaren und Technischen-Merkblättern über den neuesten Stand von Technik und Entwicklung bei der Gütesicherung.

Ist die Erfüllung der strengen Güte- und Prüfbestimmungen durch das ift testiert, vergibt die Gütegemeinschaft das jeweilige RAL-Gütezeichen an den Hersteller.

 

  • Die Gütegemeinschaft verteidigt ihre Gütezeichen vor jeglichem Missbrauch.
  • Wir bieten Herstellerfirmen, ausschreibenden Stellen und Bauherren Informationen zur Gütesicherung.
  • Wir veröffentlichen außerdem, welcher Betrieb das Gütezeichen führen darf.
  1. Schulung der Mitgliedsbetriebe mit Vorbereitung auf die Systemprüfung und die Bedingungen der Eigenüberwachung.
  2. Durchführung einer Systemprüfung durch Prüfung der System-beschreibung und Bauteilprüfung
  3. Einrichtung der Betriebsabläufe und Produktionsverfahren entsprechend den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen in den Betrieben.
  4. Erstüberwachung beim Hersteller durch Güteprüfer des ift Rosenheim.
  5. Güteprüfung auch, und das ist einzigartig im Branchenvergleich, der Produktmontage auf der Prüfbaustelle.
  6. Vergabe des RAL-Gütezeichens und laufende Kontrolle der regelgerechten Verwendung des Zeichens nach Erlangung des Eignungsnachweises.
  7. Jährliche Fremdüberwachung zur Einhaltung der Güte- und Prüf-bestimmungen durch das Institut für Fenstertechnik in Rosenheim.
  8. Regelmäßige Durchführung und prüffähige Dokumentation der Eigen-überwachung durch die Gütezeichenbenutzer.
  • Unser Kernziel ist ein Beitrag zur Zukunftssicherung unserer Mitgliedsbetriebe durch wachsendes öffentliches Qualitätsbewusstsein und verstärkte Nachfrage nach gütegesicherten Produkten.
  • Dafür erläutern und veröffentlichen wir mit kraftvoller Öffentlichkeitsarbeit unsere umfassenden Güte- und Prüfbestimmungen.
  • So machen wir das hohe Niveau der Gütesicherung bekannt, das unsere Mitglieder mit den RAL-Gütezeichen garantieren.

Über die reine Selbsterklärung der Hersteller zu den Minimal- anforderungen des CE-Konformitätszeichens hinaus, ist das RAL-Gütezeichen das entscheidende Güte-PLUS.

Fenstersong
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