Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.


Neues Forderungssicherungssetz seit dem 01.01.2009 in Kraft

RA Brigitta Trutzel/ Hess. Präqual.register - Prof. Christian Niemöller/ Kanzlei SMNG

Exakte Nachweispflicht bei der Baugeldverwendung

 

Frankfurt, 9. März 2009 Das seit dem 01.01.2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz war das Hauptthema bei der Verbands-Fachtagung VOB und Recht am 5. März in Frankfurt. Prof. Christian Niemöller informierte die 40 Teilnehmer über die weitreichenden Konsequenzen für Fensterbauer als Auftraggeber für Subunternehmen.

 

 

Danach muss der Auftraggeber nachweisen, dass er empfangenes Baugeld zweckentsprechend verwendet hat. Bei Verletzung der Baugeldverwendungspflicht und bei Forderungsausfall der Baubeteiligten kommt sogar eine persönliche Haftung der Verantwortungsträger z.B. Geschäftsführer, Prokuristen, Projektleiter in Betracht. Da müssen wir bei der Dokumentation zur Verwendung des Baugeldes besondere Sorgfalt walten lassen, so ein Teilnehmer. Recht hat er, denn bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

 

 

Weitere Themen waren die Neuerungen in der VOB /B 2009, die Präqualifikation von Bauunternehmen sowie die Lockerungen im Vergaberecht.

 

 

Die nächste Fachtagung VOB und Recht findet am 26.11.2009 in Hamburg statt.

 

 


(02/09)

 

Nähere Informationen:

 

Verband der Fenster und Fassadenhersteller e.V.

Walter-Kolb-Straße1-7, D-60594 Frankfurt,

Tel.: 069-95 50 54 0, Fax: 069-95 50 54 11,

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