Nutzen Sie öffentliche Förderprogramme!
Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Sonderabschreibungen
Bundesregierung, Bundesländer, Kommunen und bestimmte Energieversorgungsunternehmen unterstützten Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden und sonstige öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften durch zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten. Oft gibt es auch Zuschüsse, Sondertilgungen und Abschreibungsmöglichkeiten.
Gefördert werden innovatives und ökologisches Bauen sowie Investitionen zur Verringerung des Energieverbrauchs und zur Modernisierung der Gebäude.
Die Vielfalt ist groß - Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Wie finden Sie weitere Informationen?
Neue Fenster - Geld vom Staat
Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller bietet Ihnen gemeinsam mit vielen Fensterbauunternehmen im ganzen Bundesgebiet gezielte Informationen. Interesse? Na klar!
Merkblätter der KfW-Bank - Bauen, Wohnen, Energie sparen
CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit Kredit- und Zuschussvariante von der KfW-Förderbank
Seiten für Privatpersonen
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/index.jsp
Seiten für Vermieter
http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Vermieter/index.jsp
Wichtige Änderungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren zum 01.09.2010
Neuerungen in Förderprogrammen zum 01.07.2010
Energieeffizient Bauen (153, 154)
Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert.
Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert.
Die besten energetischen Standards werden erstmalig mit einem Tilgungszuschuss belohnt:
5 % für ein KfW-Effizienzhaus 50 oder Passivhaus
10 % für ein KfW-Effizienzhaus 40
Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.
Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) und - Zuschuss (430)
Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich gefördert werden KfW-Effizienzhäuser 70 und 55.
Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss.
Die Prozentsätze werden reduziert.
Altersgerecht Umbauen - Kredit (155) und - Zuschuss (455)
Der Kauf frisch altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert. Förderbausteine werden zusammengefasst.
Hinweis zum Kreditantrag
Die ab 01.07.2010 gültigen Programmmbedingungen und Merkblätter sind bereits im Internetauftritt hinterlegt, so dass Sie in Ruhe entscheiden können, welche Förderung Sie beantragen möchten.
Wenn Sie die alten Bedingungen wählen, muss Ihr Antrag spätestens am 30.06.2010 bei der KfW-Förderbank eingegangen sein.
Privatpersonen und Vermieter erhalten ihre Informationen auf individuell gestalteten Seiten.
